Sicherungsverwahrung für einen Haupttäter in Staufener Missbrauchsfall

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Gegen einen der Haupttäter im Missbrauchsfall von Staufen hat das Freiburger Landgericht am Dienstag in einem Revisionsverfahren eine Sicherungsverwahrung angeordnet. Der 35-Jährige sei zum derzeitigen Zeitpunkt als gefährlich für die Allgemeinheit einzuschätzen, teilte das Gericht in der baden-württembergischen Stadt nach dem neuen Prozess mit. 2018 war der Mann wegen sexuellen Missbrauchs und Körperverletzung zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt worden.

Diese Strafe wurde rechtskräftig und besteht weiter. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft entschied der Bundesgerichtshof bei einer Überprüfung des Urteils von 2018 jedoch, dass das Landgericht über die Frage der Sicherungsverwahrung nach der Haft erneut entscheiden muss. Daher befasste sich eine andere Kammer des Gerichts erneut damit, allerdings ohne den Fall ansonsten noch einmal aufzurollen.

Der Staufener Missbrauchsfall hatte 2018 bundesweit für Entsetzen gesorgt. Ein Junge war von seiner Mutter und ihrem Lebensgefährten über Jahre im Netz zum Missbrauch angeboten worden. Sieben Männer sowie die Mutter des Jungen wurden zu teils langen Gefängnisstrafen verurteilt. Der 35-Jährige gehörte zu den Haupttätern in dem Fall.

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