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Ungarn und Polen wollen Neuverhandlung des Rechtsstaatsmechanismus

Ungarn und Polen wollen Neuverhandlung des Rechtsstaatsmechanismus

Symbolbild: Europäische Union

Im EU-Haushaltsstreit haben Ungarn und Polen an ihrer Opposition gegen den Rechtsstaatsmechanismus festgehalten und erneute Verhandlungen vorgeschlagen. Sie wollten „die zügige Verabschiedung des Finanzpakets durch einen zweigleisigen Prozess erleichtern“, hieß es in einer gemeinsamen Erklärung des ungarischen Ministerpräsidenten Viktor Orban und seinem polnischen Amtskollegen Mateusz Morawiecki, die am Donnerstag in dem Kurzbotschaftendienst Twitter veröffentlicht wurde. Die Vizepräsidentin des Europaparlaments, Katarina Barley, nannte die Pläne der beiden Länder „illusorisch“.

Der vorgeschlagene Prozess kommt de facto einer erneuten Verhandlung des Rechtsstaatsmechanismus gleich, der bereits im Juli von EU-Staats- und Regierungschefs einstimmig verabschiedet wurde. Ungarn und Polen hatten vergangene Woche ihre Zustimmung zu einem 1,8 Billionen Euro schweren Finanzpaket aus dem EU-Haushaltsrahmen für die kommenden sieben Jahre und dem Corona-Hilfsfonds verweigert. Grund sind Pläne der EU, Gelder bei Verstößen gegen rechtsstaatliche Grundsätze künftig zu kürzen.

Barley bezeichnete gegenüber der Nachrichtenagentur AFP die Pläne Ungarns und Polens, das „Rechtsstaatspaket wieder aufzuschnüren“, als „illusorisch“. Sie wies darauf hin, dass jedes Mitgliedsland den Europäischen Gerichtshof anrufen könne, wenn es Zweifel an der Rechtmäßigkeit europäischer Gesetze haben sollte. 

Ein EU-Diplomat, der anonym bleiben wollte, sagte AFP: „Es ist klar, dass es im Europäischen Parlament oder im Rat absolut keine Unterstützung für die Neuverhandlung des Rechtsstaatsmechanismus gibt.“ Er warnte, dass Polen und Ungarn „mit ihrer Erklärung immer tiefer in die Isolation“ geraten würden.

Die Erklärung der polnischen und ungarischen Regierungschefs entstand nach einem gemeinsamen Treffen in der ungarischen Hauptstadt Budapest. Darin schlagen Orban und Morawiecki vor, zunächst EU-Gelder möglichst schnell für alle EU-Mitgliedstaaten verfügbar zu machen. 

Zweitens soll demnach mit dem Europäischen Rat diskutiert werden, ob eine Verbindung zwischen Rechtsstaatsprinzipien und finanziellen Interessen der EU hergestellt werden sollte. In diesem Falle sollten die Regierungen der EU-Länder in einer Konferenz nötige Änderungen in den EU-Verträgen verhandeln. 

Tatsächlich wurde der Rechtsstaatsmechanismus bereits im Juli verabschiedet. Polen und Ungarn, die seit Jahren wegen rechtsstaatlicher Verfehlungen in der EU am Pranger stehen, beklagen, dass eine Einigung mit dem Europaparlament in dieser Sache nicht der Vereinbarung vom Juli entspricht.

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