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Verletzte bei Anschlag auf Gedenkzeremonie mit europäischen Diplomaten in Saudi-Arabien

Verletzte bei Anschlag auf Gedenkzeremonie mit europäischen Diplomaten in Saudi-Arabien

Eilmeldung des Nürnberger Blatt

Der zur sogenannten Querdenken-Bewegung zählende Arzt Bodo Schiffmann und einige Unterstützer haben in Mecklenburg-Vorpommern für ein juristisches Verwirrspiel gesorgt. Die fünfköpfige Gruppe wurde am Dienstagnachmittag des Landes verwiesen und von der Polizei von Neustrelitz im Kreis Mecklenburgische Seenplatte aus über die Landesgrenze nach Brandenburg gebracht. Am späten Abend durfte Schiffmann jedoch in Schwerin laut einem Gerichtsbeschluss wieder an einer Kundgebung gegen die von ihm kritisierten Corona-Maßnahmen teilnehmen.

Schiffmanns Gruppe war am Montag auf dem Weg zu einer von ihr angemeldeten Demonstration in Greifswald von der Polizei gestoppt und über Nacht festgehalten worden. Einreisen nach Mecklenburg-Vorpommern seien derzeit laut Landesverordnung nur möglich, wenn es dafür einen gewichtigen Grund gebe, hieß es. Da der Fahrer des von der Gruppe benutzten Busses die erlaubten Lenkzeiten ausgeschöpft hatte, konnte Schiffmann aber nicht umgehend aus dem Bundesland gebracht werden.

Eine Klage hatte beim Verwaltungsgericht Greifswald keinen Erfolg. Ein Mitreisender argumentierte, als Versammlungsleiter habe er einen gewichtigen Grund für die Einreise. Da die Demonstration inzwischen verboten war, konnte die Einreise damit nicht mehr gerechtfertigt werden, wie ein Gerichtssprecher sagte. Die Gruppe wurde von der Polizei nach Brandenburg gebracht, was Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) begrüßte. Die Corona-Leugner wollten den Staat lahmlegen, erklärte sie. Es sei „richtig, dass unsere Polizei souverän eingegriffen hat“.

Schiffmann durfte nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Schwerin allerdings am Abend an einer dortigen Demonstration teilnehmen. Die Corona-Landesverordnung beschränke nicht das Grundrecht auf kollektive Meinungsäußerung, solange gewisse Schutzmaßnahmen eingehalten würden, teilte das Gericht mit. Die Teilnahme an einer Demonstration sei ein gewichtiger Grund für eine Einreise. An der Demonstration nahmen rund 370 Corona-Kritiker teil. Eine „Spontandemonstration“ mit bis zu hunderttausend Menschen, die Schiffmann selbst angemeldet hatte, war von der Stadt allerdings verboten worden.

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