Website-Icon Nürnberger Blatt

Arbeitnehmer können ihre Urlaubszeit 2021 verdoppeln – und so geht’s!

Arbeitnehmer können ihre Urlaubszeit 2021 verdoppeln – und so geht’s!

Symbolbild: Urlaub

Rund die Hälfte der gesetzlichen Feiertage in Deutschland fällt 2021 auf ein Wochenende – darunter beide Weihnachtsfeiertage. Trotzdem können Arbeitnehmer ihre Urlaubszeit durch vorausschauende Planung mitunter sogar verdoppeln. So werden laut dem Portal Travelcircus.de deutschlandweit aus 18 Urlaubstagen bis zu 39 freie Tage, in Baden-Württemberg und Bayern können mit 22 Urlaubstagen sogar bis zu 52 freie Tage erreicht werden. Ein Überblick:

NEUJAHR:

Der erste Feiertag des Jahres am 1. Januar fällt auf einen Freitag. Wem das lange Wochenende zum Jahresbeginn nicht reicht, der kann die Woche darauf frei nehmen und sofort gleich insgesamt zehn Tage Urlaub machen. In Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen-Anhalt müssen dafür nur vier statt fünf Urlaubstage eingereicht werden: Am Mittwoch (6. Januar) ist dort der Feiertag Heilige Drei Könige.

Wer vor dem Jahreswechsel noch Urlaub zur Verfügung hat, kann sich theoretisch mit insgesamt acht geschickt gewählten Urlaubstagen sogar eine 16-tägige Auszeit über Weihnachten und den Jahreswechsel sichern: vom 19. Dezember 2020 bis zum 3. Januar 2021.

OSTERN:

Das Osterfest bietet sich traditionell für einen langen Frühjahrsurlaub an – zumindest für diejenigen, die keine Schulferien scheuen. Karfreitag fällt 2021 auf den 2. April, Ostermontag ist der 5. April. Durch jeweils vier Urlaubstage vor Karfreitag sowie nach Ostermontag verdoppelt sich die freie Zeit auf insgesamt 16 Tage am Stück.

Wer Anfang April noch keine acht Tage vom Urlaubskonto investieren möchte, kann nur die Woche nach Ostern frei nehmen und aus vier Urlaubstagen zehn freie Tage am Stück machen.

CHRISTI HIMMELFAHRT UND PFINGSTEN:

Der 1. Mai 2021 ist zwar ein Samstag – dafür lassen sich kurz darauf die Woche rund um Christi Himmelfahrt am 13. Mai (Donnerstag) bequem mit Urlaubstagen auffüllen und so ein Vier-Tage-Wochenende oder alternativ sogar neun freie Tage am Stück erreichen.

Auch nach dem langen Pfingstwochenende mit Pfingstmontag am 24. Mai können sich Arbeitnehmer durch vier zusätzliche Urlaubstage eine Auszeit von insgesamt neun Tagen sichern.

Wer zusätzlich die volle Arbeitswoche zwischen den beliebten Feiertagen im Mai frei macht, erlangt mit insgesamt 13 Urlaubstagen eine durchgehend freie Zeitspanne von 23 Tagen.

FRONLEICHNAM:

Wer in der richtigen Gegend wohnt, kann selbst in der Woche nach Pfingsten noch clever Tage an diese lange Urlaubszeit hängen – oder aber wieder ein verlängertes Wochenende ausspannen. Grund dafür ist Fronleichnam: Der Feiertag fällt auf Donnerstag, den 3. Juni, und bietet somit weitere Chancen für Brückentage. Ein gesetzlicher Feiertag ist er aber nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland sowie in einigen Teilen Sachsens und Thüringens.

Wer dort sogar vom 14. Mai bis zum 4. Juni Urlaub einreicht, kann übrigens Himmelfahrt und Pfingsten bestmöglich mit Fronleichnam verbinden – und durch den Einsatz von 14 Urlaubstagen einen Urlaub von 25 Tagen erreichen.

ALLERHEILIGEN

Im Herbst können Arbeitnehmer nicht auf viele Feiertage hoffen: Mariä Himmelfahrt, der Tag der Deutschen Einheit und auch der Reformationstag fallen jeweils auf einen Sonntag. In Baden-Württemberg, Bayern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland winkt immerhin zu Allerheiligen am 1. November (Montag) ein langes Wochenende. Wer sich auch die vier Tage danach frei nehmen möchte, kann daraus einen insgesamt neun Tage langen Urlaub machen.

Die mobile Version verlassen