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Brexit-Handelsdeal ist noch nicht gänzlich in trockenen Tüchern

Brexit-Handelsdeal ist noch nicht gänzlich in trockenen Tüchern

Brexit, London

Nach zehn Monaten haben die EU und Großbritannien einen Durchbruch in den schwierigen Verhandlungen über ein Handelsabkommen nach dem Brexit erzielt. Noch ist der Deal aber nicht in trockenen Tüchern. In Großbritannien muss das Parlament zustimmen, das dazu aus den Winterferien zurückgerufen werden soll. Auf der EU-Seite müssen zumindest die Regierungen aller 27 Mitgliedstaaten das Verhandlungsergebnis billigen: 

EU-Staaten bekommen den Text vorgelegt

Die EU-Kommission leitet nun den Text des Abkommens an die Mitgliedstaaten weiter. Der deutsche EU-Vorsitz hat eine außerordentliche Sitzung der EU-Botschafter für Freitagvormittag (10.30 Uhr) einberufen. EU-Chefunterhändler Michel Barnier wird dabei die Vertreter der Mitgliedstaaten über das Verhandlungsergebnis unterrichten.

Prüfung in den Mitgliedstaaten

Die Weihnachtspause dürfte für viele Handels- und Rechtsexperten in den Hauptstädten der EU-Mitgliedsländer ausfallen. Sie müssen nun in Windeseile den Text des hunderte Seiten starken Abkommens prüfen. Jede Regierung muss dann entscheiden, ob sie dem Verhandlungsergebnis zustimmt. In vielen Fällen reicht dafür ein Kabinettsbeschluss. In Ländern mit einer Minderheitsregierung sind aber vielleicht auch Gespräche mit der Opposition nötig oder auch eine parlamentarische Beteiligung.

Weitere Sitzung der EU-Botschafter

Sind alle Länder so weit, kommen in Brüssel erneut die EU-Botschafter zusammen – aller Voraussicht nach Anfang kommender Woche. Sie könnten dann ein schriftliches Verfahren einleiten, über das die EU-Länder gemeinsam ihre Zustimmung zu dem Handelsabkommen formal erklären.

Unterzeichnung

Das Abkommen wird dann von der EU unterzeichnet und im Amtsblatt der EU veröffentlicht,

Vorläufige Anwendung

Die EU-Kommission will eine vorläufige Anwendung des Handelsdeals bis Ende Februar vorschlagen. Denn für eine reguläre Ratifizierung durch das Europaparlament reicht die Zeit bis Jahresende nicht mehr. Sie soll Anfang 2021 im Nachhinein erfolgen. Der vorläufigen Anwendung müssten nur die Mitgliedstaaten zustimmen, nicht auch das Parlament. Es ist aber wahrscheinlich, dass die EU-Kommission die Abgeordneten konsultiert.

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