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Der größte gemeinsame Markt der Welt wird kleiner – Brexit lässt EU-Binnenmarkt schrumpfen

Der größte gemeinsame Markt der Welt wird kleiner – Brexit lässt EU-Binnenmarkt schrumpfen

Symbolbild: Europäische Union

Freier Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Bürgern: Auf diese vier Säulen stützt sich der Binnenmarkt der Europäischen Union (EU), der größte gemeinsame Wirtschaftsraum der Welt. Doch künftig wird dieser einheitliche Markt um einiges kleiner sein, wenn Großbritannien zum Jahreswechsel endgültig die EU verlässt – und damit als Drittstaat auch kein Teil des Binnenmarktes mehr ist.

Bei der Bevölkerungszahl liegt der Binnenmarkt einschließlich Großbritannien mit rund 513 Millionen Menschen im Jahr 2018 hinter China und Indien, die jeweils mehr als eine Milliarde Einwohner haben, aber vor den USA mit 327 Millionen Menschen. An dieser Reihenfolge ändert sich durch den Brexit zwar nichts. Dennoch hat der Binnenmarkt ohne das Vereinigte Königreich etwa 67 Millionen Einwohner, und damit auch Konsumenten, weniger – das sind rund 13 Prozent.

Mit Großbritannien verlässt zudem die nach Deutschland und vor Frankreich zweitgrößte Volkswirtschaft den Binnenmarkt, der 2017 auf ein gemeinsames Bruttoinlandsprodukt (BIP) von rund 15,3 Billionen Euro kam. Zum Vergleich: Das BIP der USA summierte sich 2017 auf 19,3 Billionen Dollar (derzeit umgerechnet gut 15,7 Billionen Euro), das von China auf 12,2 Billionen Dollar. Großbritanniens BIP lag 2019 laut Statistischem Bundesamt bei gut 2,5 Billionen Euro; die verbliebenen 27 EU-Staaten kamen 2019 demnach auf rund 13,9 Billionen Euro.

Für die Wirtschaft hat der 1993 offiziell geschaffene europäische Binnenmarkt  den großen Vorteil, dass Unternehmen ihre Produkte in größeren Stückzahlen herstellen können – und damit auch ihre Kosten senken. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet das wiederum potenziell niedrigere Preise. Zudem gibt es keine Hindernisse beim Warenverkehr und der freie Kapitalverkehr ermöglicht es, Geld überall in der Union anzulegen. Unionsbürgerinnen und -bürger dürfen ihren Wohnsitz außerdem frei wählen und dort ungehindert ihrer Tätigkeit oder Ausbildung nachgehen.

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