Fünfeinhalb Jahre Haft wegen IS-Mitgliedschaft für kurdischstämmigen Deutschen

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit
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Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat sein Urteil im Fall eines mutmaßlich geplanten Anschlags auf eine Eisbahn in Karlsruhe im Winter 2017 gesprochen. Ein kurdischstämmiger Deutscher wurde wegen Beteiligung und Unterstützung der Dschihadistenmiliz Islamischer Staat (IS) in sechs Fällen zu fünf Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Der Senat sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte Anfang 2015 von Deutschland aus über verschiedene Chatrooms mit Mitgliedern und Sympathisanten des IS Kontakt gehalten und Propagandamaterial verbreitet hatte. Ab Juni 2015 reiste der Angeklagte mehrfach nach Syrien und schloss sich spätestens zu Beginn des Jahres 2016 dem IS als Mitglied an.

Nicht nachzuweisen war ihm nach Ansicht des Gerichts aber, dass er 2017 einen Anschlag mit einem Lieferwagen auf die Besucher der zum Karlsruher Weihnachtsmarkt gehörenden Eisbahn geplant habe. Hauptbelastungszeuge für diesen Vorwurf war ein türkischstämmiger V-Mann des Landeskriminalamts Baden-Württemberg, dessen Anschuldigungen sich im Verfahren nicht erhärten ließen.

Die Bundesanwaltschaft forderte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten. Die Verteidigung sah für die Anschlagsplanung ebenfalls keine Beweise und forderte die Freilassung ihres Mandanten, der bereits seit drei Jahren in Untersuchungshaft saß. Das Gericht vernahm an 83 Verhandlungstagen insgesamt 87 Zeugen und Sachverständige. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

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