Website-Icon Nürnberger Blatt

Geld sparen mit einem neuen Anbieter für Strom und Gas

Geld sparen mit einem neuen Anbieter für Strom und Gas

Stromzähler

Hunderte Grundversorger erhöhen zum Jahreswechsel die Strom- und Gaspreise. Dem Vergleichsportal Check 24 zufolge kündigten 111 Grundversorger Strompreiserhöhungen von im Schnitt 2,5 Prozent an, beim Gas wollen 356 Grundversorger an der Preisschraube drehen – im Durchschnitt um 6,5 Prozent. Gründe für die Anpassungen sind die gestiegenen Netznutzungsentgelte, die CO2-Bepreisung und die Mehrwertsteuererhöhung.

Experten und Verbraucherschützer raten dazu, regelmäßig den Tarif zu überprüfen und im Zweifel den Anbieter zu wechseln. Denn wer sich noch nie mit seinem Anbieter beschäftigt hat, ist meist in der Grundversorgung der örtlichen Stadtwerke und das kann teuer werden. Wer eine Preiserhöhung erhält, kann auch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen.

WIE FINDE ICH DEN GÜNSTIGSTEN ANBIETER?

Kostenlose Preisvergleiche gibt es im Internet. Verbraucherschützer raten dazu, mindestens zwei Portale zu nutzen, weil diese zum Beispiel von den Anbietern für eine prominente Nennung und die Vermittlung geschlossener Verträge bezahlt werden. Neben Check 24 eignet sich etwa Verivox. Das Portal Finanztip integriert beide Vergleiche. Zur Erstellung einer Liste mit den günstigsten Tarifen genügen der Jahresverbrauch in Kilowattstunden, abzulesen auf der jüngsten Rechnung, die Postleitzahl und die Größe des Haushalts. Der Verbrauch sollte manuell eingegeben werden.

WELCHE KRITERIEN SIND WICHTIG?

Wichtige Kriterien für einen fairen Tarif sind eine monatliche Zahlungsweise, eine kurze Kündigungsfrist und eine kurze Anschlusslaufzeit. Beim Thema Preisgarantie geben Verbraucherschützer zu bedenken, dass es sich hierbei häufig um eingeschränkte Garantien handelt, die nur einen Teil des Preises abdecken und damit nicht unbedingt Schutz vor einer Erhöhung bieten.

Wer beim eigenen Stromverbrauch auf den ökologischen Fußabdruck achten möchte, sollte auf entsprechende Siegel wie Ok-Power oder Grüner Strom achten. Für diese ist meist Voraussetzung, dass der Strom nicht nur komplett aus erneuerbaren Energiequellen stammt, sondern auch ein bestimmter Anteil der Einnahmen in den Bau neuer Anlagen zur regenerativen Stromerzeugung investiert wird.

WOVON RATEN VERBRAUCHERSCHÜTZER AB?

Die Vergleichsrechner der Portale listen die verschiedenen Angebote vom billigsten bis zum teuersten Anbieter auf. Abzuraten ist von Vorkasse. Vorsicht ist bei Pakettarifen geboten: Hier sollten Verbraucher ihren Bedarf genau kennen – denn bei Mehrverbrauch wird jede weitere Kilowattstunde teuer. Problematisch sind auch lange Kündigungsfristen. Die Voreinstellungen in den Vergleichsportalen sollten entsprechend angepasst werden. Die Voreinstellung „hohe Kundenempfehlungsquote“ sollte deaktiviert werden. Denn dafür erhält das Portal Provisionen.

WAS IST MIT BONUSZAHLUNGEN?

Immer wieder werben Anbieter mit einem Neukundenbonus. Deshalb landen diese bei der Suche oft unter den günstigen Anbietern. Kunden sollten aber beachten, dass der Bonus nur einmal gezahlt wird. Außerdem gibt es immer wieder Rechtsstreitigkeiten zwischen Versorgern und Verbrauchern über nicht gezahlte Boni. Besonders nach einer Pleite des Anbieters drohen Kunden auf ihren Boni-Ansprüchen sitzenzubleiben. Die Voreinstellung „Boni berücksichtigen“ kann bei der Suche weggeklickt werden.

WIE WECHSLE ICH AM BEQUEMSTEN?

Am einfachsten ist es, dem neuen Anbieter eine Vollmacht zu erteilen. Dieser erledigt meist die Kündigung beim alten Versorger und alle Formalitäten. Bei Kündigung wegen einer Preiserhöhung gilt der alte Tarif, bis der Wechsel perfekt ist.

WIE LANGE SOLLTE ICH MICH AN DEN NEUEN ANBIETER BINDEN?

Je kürzer, desto besser. Da die Strom- und Gaspreise stets in Bewegung sind, empfehlen Verbraucherschützer eine Vertragslaufzeit von höchstens einem Jahr. Die Kündigungsfrist sollte nicht mehr als einen Monat betragen. Die Gefahr, ohne eine Versorgung dazustehen, gibt es nicht, die Grundversorger sind gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushalte zu versorgen – auch wenn sie nicht mehr Vertragspartner sind. Bei Problemen können sich Verbraucher an eine Schlichtungsstelle wenden: schlichtungsstelle-energie.de.

Die mobile Version verlassen