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Kontrollen am Ärmelkanal – was sich ab Januar ändert

Kontrollen am Ärmelkanal – was sich ab Januar ändert

Flagge von Großbritannien

Von Online-Formularen bis hin zur Kontrolle von Pflanzen und Tieren: Trotz der Einigung auf ein Handelsabkommen zwischen der EU und Großbritannien ändern sich die Bedingungen für den Warenverkehr am Ärmelkanal am 1. Januar um 00.00 Uhr. Investitionen in dreistelliger Millionenhöhe sollen für eine flüssige Abfertigung an der Grenze sorgen.

Mit dem Abschied Großbritanniens aus der europäischen Zollunion müssen Außenhandelsunternehmen auf beiden Seiten der Grenze künftig ihre Waren in Frankreich online deklarieren, bevor sie in den Versand gehen. Zu diesem Zweck hat Frankreich ein „Smart Border“-System entwickelt, mit dessen Hilfe der Warenaustausch auf dem Schiffs- und Schienenweg weiter reibungslos vonstatten gehen soll – auch damit Handelsunternehmen nicht auf Häfen in Belgien oder in den Niederlanden ausweichen.

Lastwagen aus Großbritannien müssen den Zollbeamten künftig einen Strichcode vorzeigen. Dieser wird gescannt und zusammen mit der Registrierung des Fahrzeugs an die Behörden auf der anderen Kanalseite weitergeleitet. Mithilfe des Barcodes kann auf französischer Seite dann entschieden werden, ob die transportierten Waren bei der Ankunft gesondert geprüft werden müssen oder nicht.

So werden Lastwagen mit bestimmten Pflanzen oder Tierprodukten an Bord zum Veterinärdienst weitergeschickt, damit dieser die Einhaltung von EU-Standards überprüfen kann. In den französischen Hafenstädten Calais, Dünkirchen und Boulogne-sur-Mer sollen insgesamt 230 Mitarbeiter Tierprodukte, Tierfutter und Pflanzen überprüfen. Neben dem Abgleichen von Dokumenten und Waren können sie auch stichprobenhaft Untersuchungen vornehmen.

Die französischen Behörden gehen davon aus, dass zehn bis zwölf Prozent der Lastwagen bei ihrer Ankunft in Nordfrankreich überprüft werden müssen, um etwa die Verbreitung von Pflanzenkrankheiten zu vermeiden. Transporter mit Tierprodukten aus Irland sind von den Inspektionen ausgenommen. Lastwagen, die keine Tierprodukte oder Pflanzen transportieren sollen durchgewunken werden, solange ihre Online-Formulare korrekt ausgefüllt sind.

Frankreich hat für die neue Grenzroutine rund 40 Millionen Euro investiert sowie 700 zusätzliche Zoll-, Einwanderungs- und Veterinärbeamte eingestellt. Lastwagenfahrer mit unvollständigen Papieren müssen sich auf längere Prüfungen einstellen und auf einem der neuen 6000 Parkplätze warten, die rund um die Häfen gebaut wurden, um Staus zu vermeiden.

Auf britischer Seite hat die Regierung umgerechnet 222 Millionen Euro versprochen, um den Häfen beim Bau der Post-Brexit-Infrastruktur zu helfen. Zudem sind riesige Lastwagenparkplätze im Südosten Englands geplant.

Lastwagen, die im Ausfuhrland bis eine Minute vor Mitternacht am 31. Dezember beladen wurden, können noch ohne die neuen Kontrollen die Grenze passieren, auch wenn dies erst nach Mitternacht geschieht. Viele britische Importeure haben ihre Vorräte im Dezember aufgestockt, um Engpässe aufgrund der neuen Kontrollen im Januar zu umgehen. Dementsprechend erwarten französische Behörden einen vergleichsweise ruhigen Januar.

Derzeit werden 70 Prozent des Warenverkehrs zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich über die französischen Häfen Calais und Dünkirchen abgewickelt. Täglich passieren dort im Durchschnitt 60.000 Reisende und 12.000 Lastwagen die Grenzanlagen.

Deutsche Wirtschaftsverbände beobachten die neue Situation an der Grenze mit Skepsis. Der Präsident des Bundesverbandes Großhandel, Außenhandel, Dienstleistungen (BGA), Anton Börner, nannte die Einigung von EU und Großbritannien auf ein Handelsabkommen am Dienstag zwar ein „wichtiges Signal“. Jedoch kämen auch mit diesem „weichen“ Brexit „eine Vielzahl von Veränderungen auf unsere Unternehmen“ zu, mahnte Börner.

„Der bürokratische Aufwand, die lange Unsicherheit über die zukünftige Zusammenarbeit und der Verlust der Waren- und Personenfreiheit des europäischen Binnenmarktes stellen eine enorme Belastung in einer ohnehin schwierigen Situation dar“, sagte der BGA-Präsident.

Joachim Lang, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Deutschen Industrie (BDI), sagte nach Zustandekommen des Deals, das Abkommen sei „besser als kein Abkommen“. Dennoch bedeute es für die meisten Unternehmen „zusätzliche Bürokratie und unnötige Grenzformalitäten“. Lang bezeichnete die „Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen“ als eine der zentralen Forderungen der deutschen Industrie.

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