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Senioren ab 80 und Menschen in Heimen stehen ganz oben auf der Liste

Senioren ab 80 und Menschen in Heimen stehen ganz oben auf der Liste

Impfung - Bild: TatianaMara via Twenty20

Gleich nach Weihnachten soll es losgehen mit den Impfungen gegen das Coronavirus. Doch bis jeder, der die Spritze haben will, sie tatsächlich auch bekommt, wird es weit ins nächste Jahr dauern. Am Freitag stellte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Impfverordnung vor. Sie regelt die Reihenfolge bei den Impfungen – und unterteilt die Menschen dafür in drei Gruppen mit abgestufter Priorität:

Wer wird zuerst geimpft?

Höchste Priorität haben Menschen ab 80, sowie all jene, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege älterer oder pflegebedürftiger Menschen betreut werden oder tätig sind. Zur ersten Gruppe gehört zudem, wer auf Intensivstationen, in Notaufnahmen, in Rettungsdiensten oder den Impfzentren arbeitet. 

Welche Gruppe ist als zweite an der Reihe?

Zur zweiten Kategorie mit hoher Priorität zählen alle ab 70 Jahren sowie Menschen mit einem sehr hohen oder hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Dazu gehören Demenzkranke sowie Menschen mit Trisomie 21 und Transplantationspatienten. Auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen dürfen sich dann impfen lassen, dasselbe gilt für Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften. 

Wer gehört zur Gruppe drei?

Zur dritten Gruppe gehören alle Menschen ab 60, stark Übergewichtige mit einem Body-Mass-Index über 30, Menschen mit chronischer Nieren- oder Lebererkrankung, Patienten mit Immundefizienz und HIV-Infizierte, sowie Menschen mit Diabetes, Herzerkrankungen oder Bluthochdruck. Erfasst sind außerdem Krebs- und Asthmakranke sowie Menschen mit Autoimmun- oder rheumatischen Erkrankungen.

Zur dritten Priorität gehören außerdem Mitarbeiter von Verfassungsorganen, Regierungen und Verwaltungen, Streitkräften, Polizei, Zoll, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Justiz sowie dem  Lebensmitteleinzelhandel. Hinzu kommen Menschen in prekären Arbeitsbedingungen wie etwa Saisonarbeiter. 

Spahns Verordnung sieht mit den drei Gruppen nur halb so viele vor, wie es der Vorschlag der Impfkommission vorgesehen hatte. Anders als die Empfehlung der Experten ermöglicht es die Regelung des Ministers, auch innerhalb der Gruppen zu priorisieren. 

Was müssen die Impfwilligen tun?

Die Länder sollen dafür sorgen, dass diejenigen, die an der Reihe sind, zum richtigen Zeitpunkt über die Möglichkeit zum Impfen informiert werden. Sie können dann einen Termin dafür vereinbaren. Damit es nicht zu langen Warteschlangen vor den Impfzentren kommt, soll es ein einheitliches Terminmanagement geben. 

Wo wird geimpft?

Zunächst in den dafür eingerichteten Impfzentren, von denen jeder Landkreis eines bekommen soll. Später soll es auch in den Arztpraxen möglich sein. 

Muss man sich zwei Mal impfen lassen?

Der Biontec/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verabreicht. Das soll gewährleisten, dass er auch richtig wirkt. 

Wer bezahlt die Impfung?

Das übernimmt der Bund. Den Aufbau und die Organisation der Impfzentren finanzieren die Länder sowie die Krankenkassen. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ausreichend Personal vorgehalten wird, um die Impfzentren zu betreiben. Aber auch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen können bei der Organisation und den Betrieb vor Ort helfen.

Wie werden mögliche Nebenwirkungen kontrolliert?

Der bereits vor der Zulassung umfangreich getestete Impfstoff wird auch bei der geplanten breiten Anwendung auf Wirksamkeit, Sicherheit und Schutzdauer geprüft. Nebenwirkungen können bei dem für Impfstoffe zuständigen Paul-Ehrlich-Institut gemeldet werden.

Werden die Impfungen registriert?

Ja, allerdings geschieht das anonym. Es werden nicht-personenbezogene Daten dazu erfasst, wie viele Menschen, in welcher Altersgruppe und wo geimpft wird. Dafür wird ein elektronisches Meldesystem eingerichtet. 

Wird die Wirksamkeit der Impfung erforscht?

Dem Robert Koch-Institut werden bei gemeldeten Corona-Fällen auch Informationen zum Impfstatus übermittelt. Aus einem Vergleich des Anteils Geimpfter unter den Fällen mit dem Anteil Geimpfter in der Bevölkerung kann dann grob die Effektivität der Impfung abgeschätzt werden.

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