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Spahn folgt bei Impfverordnung nur zum Teil Stiko-Empfehlungen

Spahn folgt bei Impfverordnung nur zum Teil Stiko-Empfehlungen

Jens Spahn - Bild: REUTERS/Hannibal Hanschke/Pool

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) folgt in seiner Impfverordnung offenbar nur teilweise den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (Stiko). Wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland (Freitagsausgaben) unter Berufung auf die Verordnung berichtete, sind darin nur drei Gruppen aufgeführt, die hintereinander geimpft werden sollen. Die Stiko hatte fünf Kategorien vorgeschlagen. 

Schutzimpfungen mit höchster Priorität sollen nach der Verordnung des Ministers Menschen ab dem 80. Lebensjahr sowie Pflegekräfte mit sehr hohem Expositionsrisiko für das Coronavirus erhalten. Auch Pfleger, deren Patienten ein hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf haben, zählen zu dieser Gruppe.

Zur zweiten Kategorie mit hoher Priorität zählen dem Entwurf zufolge alle Menschen ab 70 Jahren sowie Menschen mit einem hohen Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch enge Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen und Schwangeren dürfen sich dann impfen lassen, dasselbe gilt für Menschen in Asyl- oder Obdachlosenunterkünften.

Die dritte Gruppe beinhaltet dem Bericht zufolge alle Menschen ab 60 Jahren oder mit erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf. Auch Mitarbeiter „in besonders relevanten Positionen in staatlichen Einrichtungen“, wie etwa in den Regierungen, bei der Polizei, Feuerwehr, im Bildungssektor und in der Justiz erhalten dann eine Impfung. Dasselbe gilt für Menschen in prekären Arbeitsbedingungen wie etwa Saisonarbeiter. 

Anders als von der Stiko vorgeschlagen, ermöglicht es der Entwurf von Spahn, auch innerhalb der Gruppen zu priorisieren. Die Verordnung sieht zudem vor, dass Impfwillige anhand von Dokumenten oder ärztlichen Bescheinigungen nachweisen müssen, dass sie zu einer der Gruppen zählen. 

Spahn (CDU) will am Freitag die Corona-Impfverordnung in Kraft setzen, die regelt, in welcher Reihenfolge die Bürger Anspruch auf eine Impfung haben. Er nannte den 27. Dezember als EU-weiten Starttermin für die Impfungen.

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