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Vier Presseratsrügen wegen Berichterstattung über getötete Kinder von Solingen

Vier Presseratsrügen wegen Berichterstattung über getötete Kinder von Solingen

Symbolbild: Pressekonferenz

Der Deutsche Presserat hat vier Rügen wegen der Berichterstattung über die fünf von ihrer Mutter getöteten Kinder von Solingen ausgesprochen. Die betroffenen drei Medien hätten Auszüge aus einem Chat zwischen dem überlebenden elfjährigen Sohn und einem Freund sowie einer Freundin veröffentlicht, erklärte der Presserat am Donnerstag. Der Rat sah in der Veröffentlichung der Nachrichten eine Verletzung der Menschenwürde.

Ein Medium veröffentlichte den Angaben zufolge zudem den Namen und ein Foto des Freunds, mit dem der überlebende Junge Nachrichten ausgetauscht hatte. Auf weiteren dort veröffentlichten Fotos waren zahlreiche Details des Tatorts inklusive der Hausnummer zu erkennen. Ein anderes Medium nannte im gerügten Artikel die komplette Adresse des Tatorts.

Alle drei Redaktionen hatten die veröffentlichten Chatnachrichten nachträglich gelöscht. Aufgrund der „Schwere der Verstöße“ sah der Presserat aber nicht von den Rügen ab. In Solingen soll Anfang September eine 27-Jährige fünf ihrer Kinder betäubt und erstickt haben. Den Ermittlungen zufolge könnte sie die Tat „in einem Zustand emotionaler Überforderung“ begangen haben.

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