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15-Kilometer-Regel: Das sind die triftigen Gründe zum Verlassen des Radius

15-Kilometer-Regel: Das sind die triftigen Gründe zum Verlassen des Radius

Symbolbild: Coronavirus

NÜRNBERG. Das Robert Koch-Institut hat die aus Nürnberg nachgemeldeten Infektionszahlen nun aktualisiert und veröffentlicht. Demnach übersteigt Nürnberg den Sieben-Tage-Inzidenzwert von 200 und hat wieder den Status eines Hotspots. Damit tritt für Nürnberg die 15 Kilometer-Regelung in Kraft, nach der den Einwohnern touristische Ausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern ab Stadtgrenze hinaus untersagt sind.

Die Regelung erfasst ausschließlich touristische Tagesreisen, also in erster Linie Ausflüge, die der Freizeitgestaltung wie Wandern, Spazieren gehen oder anderen freizeitsportliche Aktivitäten dienen. „Sport und Bewegung an der frischen Luft begründen ausdrücklich keine Rechtfertigung für das Verlassen des 15-Kilometer-Radius.“, so die Nürnberger Stadtverwaltung.

„Bei Vorliegen triftiger Gründe ist das Verlassen des 15-Kilometer-Radius
um den eigenen Wohnort jedoch weiterhin möglich.“ Zu den triftigen Gründen zählen unter anderem die Ausübung beruflicher oder dienstlicher Tätigkeiten, die Inanspruchnahme medizinischer und pflegerischer Versorgungsleistungen, der Besuch bei Ehegatten oder Lebenspartnern, der Einkauf, Behördengänge sowie die Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen.

„Außer Kraft setzen kann die Stadt Nürnberg die 15-Kilometer-Regelung erst dann, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden ist.“, so die Stadtverwaltung weiter.

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