Beschwerde gegen Verurteilung wegen Polizeibeleidigung scheitert in Karlsruhe

Bundesverfassungsgericht (über cozmo news)
Bundesverfassungsgericht (über cozmo news)

Ein Mann, der bei einer Demonstration einen Pullover mit dem Aufdruck „FCK BFE“ trug, hat wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe verurteilt werden dürfen. Der Eingriff in die Meinungsfreiheit sei hier gerechtfertigt, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe laut Mitteilung vom Freitag. Das Amtsgericht habe annehmen dürfen, dass sich die Äußerung konkret gegen eine anwesende Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit der Polizei gerichtet habe. (Az. 1 BvR 842/19)

Der Mann hatte vor einem Gerichtsgebäude demonstriert, in dem ein Strafverfahren gegen einen Rechtsextremen lief. Dabei trug er einen Pullover und darunter ein T-Shirt, beide mit der Aufschrift. Das Amtsgericht verurteilte ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 15 Tagessätzen.

Es war demnach angesichts der Vorgeschichte des Manns überzeugt davon, dass sich der Schriftzug auf dem Pullover gegen die Polizisten vor Ort richtete. Ihm sei bewusst gewesen, „dass sich Beamte der örtlichen BFE und jedenfalls andere mit der Bedeutung dieses Kürzels vertraute Polizeibeamte“ vor Ort befinden und „von seiner Schmähschrift Kenntnis nehmen“ würden, hieß es.

Die gegen diese Entscheidung gerichtete Verfassungsbeschwerde nahm das Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung an. Das Amtsgericht habe nachvollziehbar begründet, dass die Äußerung „hinreichend individualisiert war“, teilten die Karlsruher Richter mit.

Der Fall liege damit anders als ähnliche frühere Fälle, bei denen es etwa um Slogans wie „ACAB“ (all cops are bastards) oder „FCK cops“ ging – dabei habe es keine Vorgeschichte mit einer bestimmten Polizeieinheit gegeben. Solche Äußerungen könnten daher auch als allgemeine politische Stellungnahme zum Kollektiv Polizei verstanden werden und unter die Meinungsfreiheit fallen.

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