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Bundesjustiz richtet wenige Tage vor Trumps Amtsende weiteren Todeskandidaten hin

Bundesjustiz richtet wenige Tage vor Trumps Amtsende weiteren Todeskandidaten hin

Symbolbild: Todesstrafe

Wenige Tage vor dem Amtsende von US-Präsident Donald Trump hat die US-Bundesjustiz eine weitere Todesstrafe vollstreckt: Der ehemalige Drogenhändler Corey Johnson wurde nach Behördenangaben am späten Donnerstagabend (Ortszeit) im Bundesgefängnis von Terre Haute im Bundesstaat Indiana durch eine Giftspritze hingerichtet. In der Nacht zum Mittwoch war erstmals seit fast 70 Jahren eine Frau durch die US-Bundesjustiz hingerichtet worden, am Freitag steht eine 13. und letzte Exekution auf Bundesebene unter Trump an.

Johnson war Mitglied einer Drogenbande, die für zehn Morde im Jahr 1992 verantwortlich gemacht wurde. Für seine Beteiligung an sieben von ihnen wurde er von einem US-Bundesgericht zum Tode verurteilt. 

In seiner letzten Erklärung wandte sich der 52-jährige Afroamerikaner an die Angehörigen seiner Opfer: „Ich hätte gerne schon früher gesagt, dass es mir leid tut, aber ich wusste nicht wie“, erklärte er und fügte hinzu, er hoffe, dass die Familien ihren „Frieden finden“.

Noch am Freitag und damit fünf Tage vor Amtsantritt des Demokraten Joe Biden als Präsident soll der 48-jährige Afroamerikaner Dustin Higgs wegen der Entführung und Ermordung von drei jungen Frauen im Jahr 1996 exekutiert werden. 

Higgs war ebenso wie Johnson im Dezember an Covid-19 erkrankt. Ein Richter hatte ihre Hinrichtung für mehrere Wochen mit der Begründung ausgesetzt, dass die Giftspritze aufgrund ihrer nach wie vor geschädigten Lungen Leiden verursachen könnte. Die Verfassung aber untersage „grausame“ Strafmaßnahmen, argumentierte das Gericht.

Ein Berufungsgericht hob die Entscheidung jedoch am Mittwoch wieder auf. Einen Tag später stimmte der Oberste Gerichtshof der Vollstreckung des Todesurteils gegen Johnson, dessen Vornamen vom Justizministerium mit Cory angegeben wurde, zu. Es wies auch einen Einspruch von Johnsons Anwälten zurück, dass er geistig zurückgeblieben sei und ihm deshalb die Todesstrafe erspart bleiben sollte.

Corey Johnson sei geistig gar nicht in der Lage gewesen, als „Drogenboss“ zu agieren, als den ihn die Regierung „fast 30 Jahre lang fälschlicherweise darstellte“, erklärten seine Anwälte Donald Salzman und Ronald Tabak nach der Hinrichtung. „Er konnte kaum lesen oder schreiben“. Seine Exekution bezeichnete sie als „schweren Verstoß gegen die Verfassung und die Bundesgesetze.“

Trumps Regierung hatte im vergangenen Juli nach 17-jähriger Unterbrechung beschlossen, die Todesurteile durch die Bundesjustiz wieder zu vollstrecken. Das unter Trump nach rechts gerückte Oberste Gericht gab seitdem für die Hinrichtungen systematisch sein grünes Licht.

Trumps demokratischer Nachfolger Biden lehnt die Todesstrafe ab. Er hat bereits angekündigt, gemeinsam mit dem US-Kongress daran zu arbeiten, dass sie auf Bundesebene abgeschafft wird.

Menschenrechtsaktivisten reagierten empört auf die Bemühungen der Trump-Regierung, so kurz vor der Machtübergabe mit den Hinrichtungen fortzufahren. „Am Freitag wäre der 92. Geburtstag meines Vaters gewesen. Nichts könnte sein Vermächtnis mehr entwürdigen als diese Hinrichtungen“, erklärte Martin Luther King III., der Sohn des 1968 ermordeten Bürgerrechtsführers, in der „Washington Post“. 

Im vergangenen Jahr hätten bereits zu viele Schwarze ihr Leben durch Polizeigewalt und die schlecht gemanagte Corona-Pandemie verloren, schrieb er und fügte hinzu: „Die Bundesregierung sollte nicht unnötig noch weiteren Schwarzen das Leben nehmen“.

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