Bundestagskandidaten könnten in Pandemie per Briefwahl aufgestellt werden

Bundestag/Reichstag
Bundestag/Reichstag

Wegen der Corona-Pandemie werden die Kandidaten für die Bundestagswahl in diesem Jahr möglicherweise per Briefwahl aufgestellt. Der Bundestag schaffte mit einem am Donnerstag gefassten Beschluss dafür die Voraussetzungen. Das Parlament stellte fest, dass Versammlungen für die Aufstellung der Kandidaten wegen der Pandemie zumindest teilweise unmöglich seien. Nun kann das Bundesinnenministerium eine Rechtsverordnung erstellen, der dann aber wiederum der Bundestag zustimmen muss.

Das Bundeswahlgesetz sieht den kompletten oder teilweisen Verzicht auf Vertreterversammlungen zur Kandidatenaufstellung im Fall „einer Naturkatastrophe oder eines ähnlichen Ereignisses höherer Gewalt“ vor. Ausdrücklich ist im Gesetz auch von einer Briefwahl die Rede. Die AfD hatte gegen diese Vorgehensweise protestiert und zu Beginn der Bundestagsberatungen am Donnerstag vergeblich die Absetzung des Tagesordnungspunktes verlangt.

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