Eine Impfpflicht besteht in Deutschland derzeit nur bei Masern

Impfung - Bild: TatianaMara via Twenty20
Impfung - Bild: TatianaMara via Twenty20

Eine Impfpflicht, wie sie Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) für Pflegekräfte zum Schutz vor dem Coronavirus angeregt hat, gibt es in Deutschland derzeit nur bei Masern. Seit dem 1. März 2020 müssen Kinder ab einem Jahr vor der Aufnahme in Kindertagesstätten oder Schulen geimpft sein. 

In der deutschen Geschichte gibt es allerdings weitere Beispiele für Impfpflichten – etwa der 1874 eingeführte Zwang, sich gegen Pocken impfen zu lassen. Dieser bestand in der Bundesrepublik formal bis 1983 fort, wurde dann aber per Gesetz aufgehoben. Die Pocken galten bereits 1980 als ausgerottet. Zeitweilige Impfpflichten hatte es nach dem Zweiten Weltkrieg auch in einzelnen Bundesländern gegeben. 

1961 wurde dann das Bundesseuchengesetz eingeführt, das auf freiwillige Impfungen – auf der Grundlage von Empfehlungen – setzte. In der DDR gab es Impfpflichten – etwa für Kinder und Jugendliche gegen Kinderlähmung, Tetanus, Tuberkulose und Masern.

Impfungen – und damit erst recht die Pflicht dazu – sind umstritten. So gab es auch vor Einführung der Masern-Regelung heftige Kontroversen. Kritiker verweisen auf mögliche Nebenwirkungen und Spätfolgen, sie sehen in der Impfpflicht einen Verstoß gegen das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Befürworter verteidigen die Masern-Impfpflicht mit der Begründung, sie sei zum Schutz der Bevölkerung vor hochansteckenden Infektionskrankheiten erforderlich.

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