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Hessen will per Bundesratsinitiative Aussetzung der Insolvenzantragspflicht verlängern

Symbolbild: Insolvenz

Symbolbild: Insolvenz

Wegen der schleppenden Auszahlung der Corona-Hilfen will Hessen per Bundesratsinitiative erreichen, dass die Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige oder überschuldete Unternehmen noch bis März ausgesetzt bleibt. „Das Land hat sich entschlossen, im Bundesrat tätig zu werden und auf eine entsprechende Änderung des Covid-19-Insolvenzaussetzungsgesetzes hinzuwirken“, sagten Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir (Grüne) und Finanzminister Michael Boddenberg (CDU) am Freitag dem „Handelsblatt“. Die aktuelle Regelung läuft am 31. Januar aus.

Aufgrund der besonderen Eilbedürftigkeit will die hessische Landesregierung eine entsprechende Initiative schon am Montag in die Sondersitzung des Bundesrates einbringen und das Thema auf die Tagesordnung setzen, wie die Minister sagten. Im Anschluss müsste rasch ein entsprechender Gesetzesbeschluss im Bundestag gefasst werden, um eine Verlängerung der Frist zu bewirken. 

„Wir wissen, dass das Vertrauen in die Zahlungsfähigkeit von Unternehmen ein hohes Gut und für ein funktionierendes Wirtschaftssystem unabdingbar ist“, erklärten Al-Wazir und Boddenberg. Deshalb plädierten sie für eine „moderate Verlängerung“ um zunächst zwei Monate. Es müsse verhindert werden, dass grundsätzlich gesunde Unternehmen durch die Corona-Krise in die Insolvenz rutschen.

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