Website-Icon Nürnberger Blatt

Kartellamt bereitet sich auf härteres Vorgehen gegen Internetkonzerne vor

Kartellamt bereitet sich auf härteres Vorgehen gegen Internetkonzerne vor

Andreas Mundt - Bild: Bundeskartellamt

Das Bundeskartellamt bereitet sich darauf vor, schon bald härter gegen große Internetkonzerne vorzugehen. Die geplante Reform des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)  „wird es uns ermöglichen, Unternehmen mit sogenannter überragender marktübergreifender Bedeutung bestimmte Verhaltensweisen zu verbieten, beispielsweise die Selbstbevorzugung“, sagte Behördenpräsident Andreas Mundt der „Rheinischen Post“ vom Samstag. „Wir bereiten uns intensiv auf die Anwendung dieses neuen Instruments vor.“ Namen konkreter Firmen nannte Mundt nicht.

Das sogenannte GWB-Digitalisierungsgesetz soll nach bisheriger Planung am 14. Januar vom Bundestag beschlossen werden. Unter anderem soll das Bundeskartellamt einfacher einstweilige Maßnahmen ergreifen können, um den Wettbewerb auch in der schnelllebigen digitalen Welt schon frühzeitig zu schützen. Zugleich sollen die Ermittlungsbefugnisse der Kartellbehörden ausgeweitet werden. 

Mundt kündigte auch an an, die bereits eingeleitete interne Entflechtung von Facebook so schnell wie möglich durchzusetzen. „Es wird mit harten Bandagen gekämpft“, sagte er der Zeitung. Die Behörde hat dem Konzern verboten, Kundendaten bei dem sozialen Netzwerk selbst, den zwei Tochterfirmen Whatsapp und Instagram sowie anderen externen Dienste ohne Zustimmung der Nutzer zusammenzuführen.

Allerdings ist das Verbot wegen Klagen des US-Konzerns noch nicht in Kraft. „Facebook wehrt sich vehement gegen unsere Verfügung, weil wir gegen den wettbewerbsfeindlichen Kern ihres Geschäftsmodelles vorgehen“, sagte dazu Mundt.

Er lobte zugleich, dass auch die USA nun gegen große Onlinekonzerne vorgehen wollen. „Es ist wirklich zu begrüßen, wenn jetzt auch die US-Behörden so wie  wir und andere Behörden weltweit dafür eintreten, dass es im Internet wieder mehr fairen Wettbewerb gibt.“

Die mobile Version verlassen