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Pflicht zu medizinischen Masken in Geschäften und Nahverkehr

Pflicht zu medizinischen Masken in Geschäften und Nahverkehr

Masken - Bild: Nodar via Twenty20

In ihren mehr als siebenstündigen Verhandlungen haben sich die Spitzen von Bund und Ländern auf eine Verlängerung des Corona-Lockdowns geeinigt. Die bislang schon geltenden Maßnahmen sollten bis zum 14. Februar fortgesetzt werden, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstagabend nach der Beratungen mit den Länderchefinnen und -chefs. Im Nahverkehr und in Geschäften soll künftig eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken gelten. Schulen und Kitas bleiben weitgehend geschlossen.

Arbeitgeber müssen bis zum 15. März das Arbeiten im Homeoffice ermöglichen, wenn dies für die Tätigkeit ihrer Arbeitnehmer möglich ist. Das Bundesarbeitsministerium werde eine entsprechende befristete Verordnung erlassen, kündigte Merkel an. Auf diese Weise sollten Kontakte am Arbeitsort und auch auf dem Weg zur Arbeit reduziert werden.

Merkel verwies auf die langsam zurückgehenden Infektionszahlen – dies sei „für uns alle Anlass zur Hoffnung“, sagte sie. Allerdings gingen von den neuen hoch ansteckenden Virusmutationen besondere Gefahren aus, die „zusätzliche Maßnahmen“ erforderten. „Jetzt ist die Zeit, um der Gefahr, die im mutierten Virus steckt, vorzubeugen“, sagte Merkel. „Es geht also um Vorsorge.“

Die nun beschlossene Verlängerung der Lockdown-Maßnahmen vom 31. Januar bis zum 14. Februar sei ein „gewaltiger Schritt“ sagte Merkel. Besonders im Bereich Kita und Schule habe die Runde „lange gerungen“, sagte Merkel. Der Beschluss sehe nun vor, die derzeit schon geltenden Regeln bis zum 14. Februar zu verlängern.

Das heißt, Schulen bleiben geschlossen, die Präsenzpflicht ist ausgesetzt. Mit Kitas wird analog verfahren. Merkel verwies auf „ernst zu nehmende Hinweise“, wonach sich die Virusmutation „stärker unter Kinder und Jugendlichen verbreite als das bisherige Virus“.

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