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Schnee in der Stadt! Winterdienst: Auch Anlieger in der Pflicht

Schnee in der Stadt! Winterdienst: Auch Anlieger in der Pflicht

Schnee schippen

NÜRNBERG. Die Stadt Nürnberg weist in einer aktuellen Pressemitteilung daraufhin, dass Anlieger dazu verpflichtet sind, den Gehweg entlang ihres Grundstücks auf einer Breite von mindestens 1,20 Meter von Schnee und Eis zu befreien. Zwei Fußgänger müssen aneinander vorbeikommen und Personen mit Geh- und Kinderwagen den Weg passieren können. An Kreuzungen muss der Gehweg bis zum Fahrbahnrand passierbar sein. Diese Räumpflicht gilt für die Zeit von 7 bis 20 Uhr.

Der Servicebetrieb Öffentlicher Raum (Sör) übernimmt das Streuen und Räumen der Gehwege dort, wo entlang wichtiger Verbindungsstrecken keine Anlieger vorhanden sind, und sichert so Fußgängerüberwege.

Der Sör-Winterdienst war heute beispielsweise bereits in den frühen Morgenstunden im Stadtgebiet unterwegs, um die Straßen von Schnee und Glätte zu befreien. Rund 400 Sör-Mitarbeiter waren mit allen Winterdienstfahrzeugen, darunter 31 Großfahrzeuge, im Einsatz.

Zuerst wurden die Straßen der ersten Priorität geräumt, also die großen Hauptstraßen der Stadt sowie die parallel verlaufenden, vom Autoverkehr abgetrennten Radwege. Auch die acht Fahrradstraßen (etwa Hummelsteiner Weg, Metthingstraße, Kornmarkt, Gleißhammer- und Schloßstraße) wurden in erster Priorität bearbeitet. Die übrigen Radwege sowie Nebenstraßen werden von Sör nachrangig geräumt.

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