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Tesla kann mit Vorbereitungen für Batteriezellfabrik in Brandenburg beginnen

Tesla kann mit Vorbereitungen für Batteriezellfabrik in Brandenburg beginnen

Symbolbild: Gigafactory - Bild: Tesla

Der US-Elektroautobauer Tesla kann mit Vorbereitungen für die geplante Batteriezellfabrik im brandenburgischen Grünheide beginnen, ohne damit die Möglichkeit einer staatlichen Förderung zu verwirken. Das Bundeswirtschaftsministerium teilte am Donnerstag mit, Tesla und weiteren Teilnehmern des zweiten europäischen Großprojekts Batteriezellfertigung sei auf ihren Antrag hin der „förderunschädliche vorläufige Maßnahmenbeginn“ gestattet. Tesla will nach den Worten von Konzernchef Elon Musk in Grünheide bei Berlin die größte Batteriefabrik der Welt bauen.

Derzeit baut Tesla an dem Standort in Brandenburg eine Produktionsstätte. Die umweltrechtliche Genehmigung fehlt noch, der US-Konzern arbeitet mit vorzeitigen Zulassungen. Auch die angekündigte Batteriefabrik müsste vom Landesumweltamt genehmigt werden.

Das Bundeswirtschaftsministerium betonte, die Genehmigung zum genannten förderunschädlichen vorläufigen Maßnahmenbeginn sichere dem Unternehmen lediglich die Möglichkeit einer Zuwendung durch die Bundesregierung: Das Unternehmen könne investieren, ohne – wie sonst üblich – die spätere Möglichkeit einer staatlichen Unterstützung zu verlieren. Ziel ist laut Ministerium, Verzögerungen wegen eventuell langer Genehmigungsprozesse zu vermeiden. Das finanzielle Risiko trägt das Unternehmen selbst.

Das Bundeswirtschaftsministerium hatte am 10. Dezember das zweite europäische Großprojekt zur Batteriezellfertigung zur Genehmigung bei der EU-Kommission eingereicht. Bei diesem Großprojekt sind neben Tesla knapp 50 Unternehmen in zwölf EU-Mitgliedstaaten dabei; darunter elf deutsche Unternehmen, wie das Wirtschaftsministerium in Berlin erläuterte.

Derzeit wird die Produktion von Batterien für Elektrofahrzeuge noch von chinesischen, japanischen und südkoreanischen Firmen dominiert – die EU will das ändern. Die Batteriezellfertigung ist daher als Vorhaben von gemeinsamem europäischen Interesse (Important Project of Common European Interest, IPCEI) definiert – nationale staatliche Förderung damit EU-konform.

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