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Verband: Einzelhändler bekamen 2020 im Schnitt nur 11.000 Euro an Hilfszahlungen

Verband: Einzelhändler bekamen 2020 im Schnitt nur 11.000 Euro an Hilfszahlungen

Einzelhandel - Bild: Elisall via Twenty20

Die von den Corona-Beschränkungen stark betroffenen Einzelhändler haben laut ihrem Branchenverband im vergangenen Jahr im Schnitt nur jeweils 11.000 Euro an Hilfszahlungen erhalten. „Die staatlichen Corona-Hilfen für den Einzelhandel waren im vergangenen Jahr meist nur ein Tropfen auf den heißen Stein“, kritisierte am Dienstag der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbands Deutschland (HDE), Stefan Genth. „Das reicht in der Regel nicht einmal für die Mietzahlungen in den Lockdown-Monaten.“

Genth verwies auf aktuelle Umfragen des HDE unter seinen Mitgliedsfirmen. Demnach bekamen mehr als 70 Prozent der vom Lockdown betroffenen Handelsunternehmen staatliche Unterstützung – sie sei aber „deutlich zu niedrig, um das wirtschaftliche Überleben zu sichern“, erklärte der Verband. Dringend notwendig sei nun, dass die Bundesregierung ihre Hilfsprogramme anpasse, forderte Genth. 

Für den von der Krise hart getroffenen Modehandel stehe dabei die Möglichkeit der Abschreibungen von Saisonware im Mittelpunkt: Künftig soll so beispielsweise der Einkaufspreis der im anstehenden Frühjahr nicht mehr verkäuflichen Winterware bei der Antragsstellung für Überbrückungshilfe zu den Fixkosten gerechnet werden dürfen. 

Außerdem gehe es nach wie vor darum, größere Handelsunternehmen nicht zu vergessen, erklärte der HDE. Anträge auf Überbrückungshilfe dürfen aktuell nur Unternehmen stellen, die nicht mehr als 500 Millionen Euro Jahresumsatz machen. Diese Obergrenze solle nun auf 750 Millionen Euro angehoben werden. 

„Es ist nicht zu verstehen, warum größere Handelsunternehmen weniger hilfsbedürftig sein sollen als kleinere. Im aktuellen Lockdown sind Händler aller Größen geschlossen und können keinen Umsatz mehr machen“, erklärte Genth. Deshalb müsse die Obergrenze grundsätzlich in Frage gestellt werden. Ach bei kleineren Einzelhändlern gebe es Nachbesserungsbedarf: Hier sei beispielsweise nach wie vor kein Unternehmerlohn vorgesehen.

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