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Weiberfastnacht und Rosenmontag bei Stadt Köln diesmal normale Arbeitstage

Weiberfastnacht und Rosenmontag bei Stadt Köln diesmal normale Arbeitstage

Fasching - Bild: rennanluiz.photography via Twenty20

Nach dem coronabedingten Ausfall der traditionellen Großveranstaltungen im Karneval müssen in der Hochburg Köln die Beschäftigten der Stadtverwaltung an Weiberfastnacht und Rosenmontag normal arbeiten. Ohne die Brauchtumsfeiern am Rosenmontag entfalle der Grund für eine Dienstbefreiung zu Karneval bei der Kölner Verwaltung, teilte die Stadt am Donnerstag mit. Anders als in den Vorjahren seien Weiberfastnacht, Rosenmontag und Karnevalsdienstag normale Arbeitstage.

Damit könnten Bürger auch an den Werktagen zwischen dem 11. und dem 16. Februar „den vollen Umfang der städtischen Dienstleistungen in Anspruch nehmen“, erklärte die Stadt. Die abweichende Dienstzeitregelung erfolge aufgrund des aktuellen Lockdowns und der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen.

Als öffentliche Arbeitgeberin wolle die Stadt so auch ihren Respekt gegenüber den massiven Einschränkungen, Einschnitten und Sorgen zum Ausdruck bringen, von denen Arbeitnehmer und Unternehmen in Köln betroffen sind.

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