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Berliner Abgeordnetenhaus passt Wahlgesetz an Pandemiebedingungen an

Berliner Abgeordnetenhaus passt Wahlgesetz an Pandemiebedingungen an

Rotes Rathaus, Berlin

Mit einem neuen Landeswahlgesetz hat das Berliner Abgeordnetenhaus am Donnerstag die Voraussetzung für die Wahl zum Abgeordnetenhaus am 26. September unter Pandemiebedingungen geschaffen. Parteien ist es nun möglich, digitale Mitgliederversammlungen abzuhalten, um Kontakte zu minimieren. Abstimmungen über die Aufstellung von Kandidaten dürfen per Brief- oder Urnenwahl stattfinden. Im Fall einer entsprechenden Regelung auf Bundesebene könnte auch die komplette Wahl als Briefwahl stattfinden.

Für Kleinstparteien gelten niedrigere Hürden für die Teilnahme an der Abgeordnetenhauswahl als zuvor. Das normalerweise nötige Quorum von 2200 Unterschriften für eine Zulassung zur Wahl wurde um die Hälfte auf 1100 Unterschriften heruntergesetzt.

Ein Urnengang als reine Briefwahl ist in dem Gesetz nur als Ultima Ratio vorgesehen. Nur für den Fall, dass auch die am selben Tag stattfindende Bundestagswahl als reine Briefwahl stattfindet und das Abgeordnetenhaus die Lage als Pandemie oder Naturkatastrophe einstuft, greift eine entsprechende Regelung. Zum 31. Dezember dieses Jahres tritt das Gesetz automatisch wieder außer Kraft.

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