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Deutsche Bahn setzt EVG und GDL Frist für Angaben über Mitgliedszahlen

Deutsche Bahn setzt EVG und GDL Frist für Angaben über Mitgliedszahlen

ICE mit dem Logo der Deutschen Bahn (über bilderstoeckchen - Adobe Stock)

Die Deutsche Bahn hat den Gewerkschaften GDL und EVG eine Frist bis zum 26. Februar gesetzt, um verbindliche Angaben zu ihren jeweiligen Mitgliedszahlen in den einzelnen Betrieben des Konzerns zu machen. Dies solle sicherstellen, dass die jeweiligen Mehrheitsverhältnisse „in einem transparenten und fairen Verfahren festgestellt werden“, erklärte die Bahn am Mittwoch in Berlin.

Hintergrund ist die Konkurrenz zwischen der Gewerkschaft Deutscher Lokomotivführer (GDL) und der Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft (EVG). Nach Unternehmensangaben sind in 71 der rund 300 DB-Betriebe beide Gewerkschaften vertreten, ansonsten größtenteils nur die EVG. Nachdem abweichende Vereinbarungen Ende 2020 ausgelaufen sind, gilt das Tarifeinheitsgesetz, wonach bei konkurrierenden Tarifabschlüssen für dieselbe Berufsgruppe in einem Betrieb nur die Vereinbarungen mit der Mehrheitsgewerkschaft gültig sind.

DB-Personalvorstand Martin Seiler rief die beiden Gewerkschaften gleichwohl erneut zur Zusammenarbeit an. „Wir wollen weiterhin mit beiden Gewerkschaften eine einvernehmliche Regelung zu einer geordneten Koexistenz finden“, hob er hervor. Insgesamt ist die zum Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) gehörende EVG deutlich größer als die zum Beamtenbund und Tarifunion (dbb) gehörende GDL. Allerdings können die Mehrheitsverhältnisse auf Betriebsebene gleichwohl anders sein. 

Während sich die Bahn mit der EVG im September auf ein Corona-Tarifpaket geeinigt hatte, war eine Schlichtung mit der GDL im November gescheitert. Die GDL wirft dem Konzern vor, sie verdrängen zu wollen. Die traditionell in erster Linie auf Lokführer ausgerichtete Gewerkschaft reagierte darauf, indem sie verstärkt auch in anderen Bahn-Berufsfeldern um neue Mitglieder wirbt.

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