Verbraucher sollen bei der Handynutzung im EU-Ausland künftig keine Abstriche mehr machen müssen. Die EU-Kommission schlug am Mittwoch vor, dass Kunden bei Auslandsaufenthalten zu denselben Konditionen telefonieren und mobil surfen sollten wie im Inland. Die Nutzung ausländischer Mobilfunknetze, das sogenannte Roaming, ist innerhalb der EU bereits kostenlos, Einschnitte bei der Verbindungsqualität im Ausland sind aber möglich.
„Laut den neuesten Eurobarometer-Daten gaben 33 Prozent der Menschen an, auf Reisen im EU-Ausland über eine geringere mobile Internetgeschwindigkeit als in ihrem Heimatland zu verfügen“, erklärte die Kommission. Auch stehe vielen Nutzern im Ausland nicht derselbe Netzwerkstandard zur Verfügung.
Brüssel schwebt nun vor, den Telekommunikationsanbietern vorzuschreiben, dass sie Verbrauchern, die in ihrem Heimatland etwa einen Handyvertrag mit 4G- oder 5G-Netzwerkqualität abgeschlossen haben, diesen Standard wenn möglich auch im Ausland anbieten müssen.
Die Gebühren für Roaming innerhalb der EU sowie Island, Liechtenstein und Norwegen wurden seit 2007 zunächst begrenzt und dann schrittweise gesenkt. Zum 15. Juni 2017 wurden sie dann vollständig abgeschafft. Nach Angaben der Kommission lag die Nutzung von mobilen Daten im Ausland im Sommer 2019 dann 17 Mal über dem Niveau des Sommers 2016.
Die entsprechende Verordnung gilt zunächst bis Juni 2022. Die Kommission schlug nun vor, sie um zehn Jahre zu verlängern und bei dieser Gelegenheit weitere Verbesserungen einzuführen. Neben den Vorgaben zur Verbindungsqualität sollen Nutzer demnach im Ausland systematisch über eventuelle zusätzliche Kosten für Zusatzdienste sowie über die Verfügbarkeit von Notrufnummern insbesondere für Menschen mit Behinderung informiert werden.