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Europäisches Menschenrechtsgericht ordnet Freilassung Nawalnys an

Europäisches Menschenrechtsgericht ordnet Freilassung Nawalnys an

EGMR - Bild: SteveAllenPhoto via Twenty20

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die sofortige Freilassung des in Russland inhaftierten Kreml-Kritikers Alexej Nawalny gefordert. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Mittwoch damit, dass das Leben des 44-Jährigen gefährdet sei. Die russische Regierung wies die Aufforderung umgehend zurück. Sie verwies auf fehlende gesetzliche Grundlagen für eine Freilassung Nawalnys und griff die Richter mit scharfen Worten an.

Das Straßburger Gericht rief die russische Regierung nach eigenen Angaben auf, Nawalny „mit sofortiger Wirkung“ vorläufig freizulassen. Die Entscheidung sei mit Blick auf „Natur und Ausmaß“ der Risiken für Nawalnys Leben getroffen worden. Zuerst hatte der 44-Jährige den Beschluss aus Straßburg auf seiner Internet-Seite veröffentlicht.

Die russische Regierung erteilte der Forderung indes eine Absage. Es bestehe „keine gesetzliche Grundlage“ für eine Freilassung, sagte der russische Justizminister Konstantin Tschujtschenko nach Angaben russischer Nachrichtenagenturen. Zugleich attackierte er den EGMR. Dessen Beschluss sei eine „grobe Einmischung“ in die inneren Angelegenheiten Russlands, sagte Tschujtschenko.

Nawalny hatte in seiner Beschwerde vom 20. Januar seine Haftbedingungen angeprangert und eine vorläufige Freilassung beantragt. Die Vorkehrungen im Gefängnis reichten nicht aus, um sein Leben und seine Gesundheit zu sichern, begründete er seinen Einspruch. Russland verteidigte dem EGMR zufolge während des Verfahrens die Haftbedingungen des 44-Jährigen. So werde etwa seine Zelle videoüberwacht.

Russland ist Mitglied des Europarats und damit formell an die Beschlüsse des EGMR gebunden. Die Umsetzung der Entscheidungen aus Straßburg obliegt jedoch den Mitgliedstaaten. Das Gericht rief Russland am Mittwoch auf, den Beschluss umzusetzen. Zugleich erklärte der EGMR, ein Verstoß gegen diese Verpflichtung gefährde den Bestand des Beschwerderechts einzelner Kläger.

Nawalny war nach einem Giftanschlag auf ihn im vergangenen August, für den er die russische Regierung verantwortlich macht, in Deutschland im Krankenhaus behandelt worden. Nach seiner Rückkehr nach Russland im Januar wurde er sofort festgenommen. 

Ein Moskauer Gericht verurteilte ihn danach wegen angeblicher Verstöße gegen Bewährungsauflagen aus dem Jahr 2014 zu fast drei Jahren Haft in einer Strafkolonie. Für Nawalnys Freilassung und gegen Russlands Präsidenten Wladimir Putin gingen in zehntausende Menschen auf die Straße. 

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