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Neue Verordnung – Die Rangfolge beim Impfen ändert sich

Neue Verordnung – Die Rangfolge beim Impfen ändert sich

Impfstoff

Weil das Vakzin von Astrazeneca in Deutschland nur für Menschen unter 65 empfohlen wird, hat  Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) die Verordnung überarbeiten lassen, welche die Reihenfolge der Impfungen festgelegt. Denn die bisherige Regelung vom Dezember hatte sich nur auf den mRNA-Impfstoff von Biontech/Pfizer bezogen. Die Verordnung, mit der bestimmte Krankheitsbilder in der Rangfolge nach oben rutschen, ist am Montag in Kraft getreten.

Warum ist die neue Verordnung notwendig?

Das am vergangenen Freitag zugelassene Vakzin von Astrazeneca wird von der Ständigen Impfkommission nur für Menschen bis 64 empfohlen – weil es bei den Älteren bislang zu wenig Erkenntnisse über die Wirksamkeit gibt. Deswegen wird in gewisser Weise eine Zwei-Klassen-Medizin eingeführt: In bestimmten Gruppen bekommen die über 65-Jährigen eines der wirksameren mRNA-Präparate geimpft, während jüngere ab 18 den Vektorimpfstoff von Astrazeneca bekommen sollen.

Wer hat bei den Impfungen höchste Priorität?

Dazu gehören weiterhin alle Menschen über 80. In folgenden Gruppen sollen die Impfstoffe von Biontech/Pfizer und Moderna an Menschen ab 65 sowie der Stoff von Astrazeneca an die jüngeren verabreicht werden: Pfleger in stationären Einrichtungen und ambulanten Pflegediensten sowie Mitarbeiter in medizinischen Einrichtungen, in denen ein sehr hohes Expositionsrisiko besteht, sind zuerst dran. 

Dazu gehören Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste und Impfzentren. Auch wer Menschen behandelt oder pflegt, bei denen ein sehr hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion besteht, gehört in diese Gruppe. Dies gilt insbesondere für die Onkologie oder Transplantationsmedizin. 

Wer gehört zur zweiten Gruppe mit hoher Priorität?

Nach dem Alter gestaffelt werden an zweiter Stelle Menschen über 70 geimpft. Für die mRNA-Impfung für über 65-Jährige und die Astrazeneca-Impfung für jüngere sind hier folgende Gruppen vorgesehen: Menschen mit Trisomie 21 und Patienten nach einer Organtransplantation. 

Auch Menschen mit Demenz oder geistiger Behinderung, mit psychiatrischer Erkrankung wie bipolare Störung, Schizophrenie und schwere Depression gehören dazu sowie Menschen mit bestimmten Blutkrankheiten. 

Schließlich zählen zur zweiten Gruppe solide Tumorerkrankungen, schwere chronische Lungenerkrankungen, bestimmte Fälle von Diabetes, chronische Leber- und Nierenerkrankungen und schweres Übergewicht – ein Body-Maß-Index über 40. 

Zudem gehören Betreuer geistig oder psychisch behinderter Menschen sowie Ärzte und Personal mit regelmäßigem unmittelbaren Patientenkontakt in diese Gruppe.

Auch bei Polizei- und Ordnungskräften, die etwa wegen des Einsatzes bei Demonstrationen einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind, besteht ein Impf-Anspruch mit hoher Priorität – sowie für Soldaten, die bei einem Auslandseinsatz einem hohen Infektionsrisiko eingesetzt sind.

Wer gehört in die dritte Gruppe mit erhöhter Priorität?

In diese Gruppe gehören alle ab 60, es wird ansonsten nicht mehr zwischen Präparaten und Altersgruppen unterschieden. Außerdem sind hier Menschen mit Immundefizienz oder HIV-Infektion, Autoimmunerkrankungen oder Rheuma, Patienten mit einer Herzinsuffizienz, Arrhythmie, Vorhofflimmern, koronaren Herzkrankheiten oder Bluthochdruck erfasst. Auch wer an einer chronischen neurologischen Erkrankung oder Asthma leidet, gehört dazu. Schließlich sind entzündliche Darmerkrankung und andere Fälle von Diabetes mellitus erfasst – sowie Übergewichtige mit einem Body-Maß-Index über 30.

Schließlich gehören in die dritte Gruppe auch Mitarbeiter staatlicher Einrichtungen wie Bundestag, Regierungen und Verwaltungen, Beschäftigte bei der Bundeswehr, bei der Polizei, beim Zoll, bei der Feuerwehr, beim Katastrophenschutz einschließlich Technisches Hilfswerk und in der Justiz.

Auch wer in einer Apotheke, in der Pharma- oder Ernährungswirtschaft, der Wasser- und Energieversorgung, der Abfallwirtschaft oder im Transport- und Verkehrswesen tätig ist, gehört in diese Gruppe. Schließlich sind Mitarbeiter des Lebensmitteleinzelhandels, Erzieher und Lehrer hier erfasst – sowie Menschen mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen.

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