Website-Icon Nürnberger Blatt

Oberster US-Gerichtshof ordnet Übergabe von Trumps Steuererklärungen an

Oberster US-Gerichtshof ordnet Übergabe von Trumps Steuererklärungen an

Supreme Court, USA

Der Oberste US-Gerichtshof hat eine Herausgabe der Steuererklärungen des früheren Präsidenten Donald Trump angeordnet – eine schwere juristische Niederlage für den Ex-Staatschef. Der Supreme Court in Washington wies am Montag einen Antrag Trumps ab, eine Übergabe der Finanzdokumente an die New Yorker Staatsanwaltschaft zu blockieren. Trump bezeichnete sich daraufhin erneut als Opfer einer politischen „Hexenjagd“ der Demokraten.

Manhattans Bezirksstaatsanwalt Cyrus Vance will Trumps Steuererklärungen von 2011 bis 2018 einsehen und hat die Dokumente bei der Buchhaltungsfirma Mazars angefordert. Vance, ein Demokrat, hatte Ermittlungen wegen mutmaßlicher Schweigegeldzahlungen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels und ein früheres „Playboy“-Model eingeleitet, die nach eigenen Angaben vor Jahren Affären mit Trump hatten.

Gerichtsdokumente lassen darauf schließen, dass die Ermittlungen inzwischen deutlich breiter angelegt sind: Demnach besteht auch der Verdacht des Banken- und Versicherungsbetrugs bei der Trump Organization, in der Trumps geschäftliche Aktivitäten gebündelt sind. Dem Immobilienunternehmer wurde in der Vergangenheit wiederholt vorgeworfen, seinen Besitz und den Wert seiner Immobilien – je nach Eigeninteresse – zu hoch oder zu niedrig deklariert zu haben.

Im Zuge ihrer Ermittlungen hat die Staatsanwaltschaft Medienberichten zufolge auch Mitarbeiter der Deutschen Bank befragt, Trumps langjähriger Hausbank.

Trump will eine Übergabe seiner Steuererklärungen an die Staatsanwaltschaft verhindern und ist deswegen vor Gericht gezogen. Er erlitt aber schon im Juli vergangenen Jahres eine schwere Niederlage vor dem Supreme Court. Die Verfassungsrichter urteilten, der damalige Präsident genieße keine „absolute Immunität“ vor Strafverfolgung.

Die juristischen Auseinandersetzungen gingen aber weiter und landeten schließlich wieder vor dem Obersten Gerichtshof. Dieser entschied am Montag erneut zugunsten der Staatsanwaltschaft. Damit ist der Weg frei für eine Übergabe der Steuerunterlagen an Staatsanwalt Vance. Dieser gab eine kurze Stellungnahme mit nur einem Satz ab: „Die Arbeit geht weiter.“

Trump bezeichnete die Ermittlungen als „Fortsetzung der größten Hexenjagd in der Geschichte unseres Landes“. Die Ermittlungen seien politisch motiviert und hätten vom Obersten Gerichtshof niemals genehmigt werden dürfen. „Das ist etwas, das nie zuvor einem Präsidenten widerfahren ist, es ist alles von den Demokraten inspiriert.“ 

Eine Übergabe der Steuerunterlagen an die Justiz bedeutet nicht, dass die Dokumente öffentlich werden. Es gilt ein striktes Ermittlungsgeheimnis.

Trumps Finanzunterlagen sind seit Jahren Gegenstand von Spekulationen. Der Immobilienmogul hält sich bei seinen Finanzen höchst bedeckt, was immer wieder für Vermutungen sorgt, dass er etwas zu verbergen habe. Trump verweigerte als erster Präsident seit Richard Nixon (1969 bis 1974) die Offenlegung seiner Steuererklärungen.

Medien haben aber umfassend über Trumps Steuergebaren berichtet. So schrieb die „New York Times“ im vergangenen September, Trump habe 2016 und 2017 jeweils nur 750 Dollar an Bundessteuern gezahlt – und in elf von 18 untersuchten Jahren gar keine.

Die geschäftlichen Aktivitäten Trumps, der am 20. Januar aus dem Präsidentenamt ausgeschieden war, sind nicht nur Gegenstand von Untersuchungen von Manhattans Staatsanwalt Vance. Die Generalstaatsanwältin des Bundesstaates New York, Letitia James, hat zivilrechtliche Ermittlungen eingeleitet.

Die mobile Version verlassen