Website-Icon Nürnberger Blatt

Stichwort: Epidemische Notlage Voraussetzung für Corona-Einschränkungen

Stichwort: Epidemische Notlage Voraussetzung für Corona-Einschränkungen

Deutschland - Bild: Mehaniq via Twenty20

Die Feststellung einer „epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ist Voraussetzung für die Einschränkungen und Schutzmaßnahmen in der Corona-Krise. Die Grundlagen dafür waren im vergangenen November mit dem Infektionsschutzgesetz präzisiert worden. Künftig soll die Feststellung jeweils automatisch auslaufen, wenn sie nicht nach spätestens drei Monaten verlängert wird.

Das Parlament kann diese aber auch jederzeit wieder aufheben, wenn es die Voraussetzungen nicht mehr für gegeben hält. Damit würde die Rechtsgrundlage für verhängte Einschränkungen entfallen. An diesem Freitag debattierte der Bundestag über die Verlängerung der Feststellung, die aktuell Ende März auslaufen würde. Diese Verlängerung würde demnach zunächst bis höchstens Ende Juni gelten. Sie könnte aber auch erneut verlängert werden, wenn der Bundestag dies für erforderlich hält.

„Eine epidemische Lage von nationaler Tragweite liegt vor, wenn eine ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland besteht“, heißt es im Infektionsschutzgesetz. Dies sei dann der Fall, wenn „die Weltgesundheitsorganisation eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite ausgerufen hat und die Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik Deutschland droht“.

Alternativ reicht als Begründung auch aus, wenn „eine dynamische Ausbreitung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit über mehrere Länder in der Bundesrepublik Deutschland droht oder stattfindet“. Solange eine solche Lage besteht, wird die Bundesregierung zudem verpflichtet, den Bundestag regelmäßig über deren Entwicklung zu unterrichten.

Die mobile Version verlassen