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18-Jährige hinter Video von Floyd-Festnahme sagt in Prozess gegen Ex-Polizist aus

18-Jährige hinter Video von Floyd-Festnahme sagt in Prozess gegen Ex-Polizist aus

Amerikanische Justiz - Bild: photovs via Twenty20

Im Prozess gegen einen weißen Ex-US-Polizisten wegen des gewaltsamen Todes des Afroamerikaners George Floyd hat die 18-Jährige ausgesagt, die das Video von dessen Festnahme im vergangenen Mai aufgenommen hatte. „Ich bin nächtelang wach geblieben und habe mich bei George Floyd entschuldigt, dass ich nicht mehr getan habe“, sagte Darnella Frazier am Dienstag (Ortszeit) vor Gericht. Sie wisse aber, „das ist nicht was ich hätte tun sollen, das ist was er hätte tun sollen“, sagte sie an den Angeklagten Derek Chauvin gewandt.  

Der Ex-Polizist hatte am 25. Mai 2020 dem wegen eines mutmaßlich falschen 20-Dollar-Scheins festgenommenen Floyd minutenlang das Knie in den Nacken gedrückt, obwohl dieser mehrfach klagte, er bekomme keine Luft. Floyds auf dem Handyvideo festgehaltener Tod löste in den USA beispiellose Proteste der Black-Lives-Matter-Bewegung gegen Rassismus und Polizeigewalt aus. „Ich habe einen schwarzen Vater, ich habe einen schwarzen Bruder“, sagte Frazier vor Gericht. „Es hätte einer von ihnen sein können“. 

Zum Auftakt des Prozesses am Montag hatten Freunde und Angehörige des Afroamerikaners acht Minuten und 46 Sekunden vor dem Gerichtsgebäude in Minneapolis niedergekniet, was exakt der Zeit entsprach, die Chauvin Floyd sein Knie in den Nacken drückte.

Chauvin ist vor dem Gericht im US-Bundesstaat Minnesota wegen Mordes und Totschlags angeklagt. Dem 44-Jährigen drohen bis zu 40 Jahre Haft, falls er für den am schwersten wiegenden Vorwurf, „Mord zweiten Grades“, verurteilt wird. Da die Öffentlichkeit aufgrund der Corona-Pandemie nicht an der Verhandlung teilnehmen kann, wird diese im Internet übertragen. Es wird erwartet, dass der Prozess etwa einen Monat lang dauert.

Drei weitere ehemalige Polizeibeamte sind ebenfalls im Zusammenhang mit dem Tod von Floyd angeklagt worden. Sie sollen zu einem späteren Zeitpunkt einzeln vor Gericht gestellt werden.

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