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Eine Zusammenfassung der geplanten Corona-Maßnahmen bis April

Eine Zusammenfassung der geplanten Corona-Maßnahmen bis April

Deutschland - Bild: Mehaniq via Twenty20

Angesichts weiter steigender Infektionszahlen stehen die Zeichen auf eine Verlängerung des Lockdowns. Von den Bund-Länder-Beratungen sind sogar Verschärfungen zu erwarten.

Wie soll es mit dem Lockdown weitergehen?

Die derzeit geltenden weitgehenden Schließungen  sollen nach den Vorstellungen des Kanzleramtes bis zum 18. April weiter gelten. „Die Länder werden ihre Landesverordnungen entsprechend anpassen“, heißt es in einer Beschlussvorlage. 

Was bringt die vereinbarte Notbremse mit sich?

Weil die Infektionszahlen weiter steigen, soll nach den Vorstellungen des Kanzleramtes die am 7. März von Bund und Ländern vereinbarte Notbremse greifen. Sie besagt, dass die bis dahin geltenden Regelungen wieder in Kraft treten, wenn in einem Land oder einer Region die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner an drei aufeinander folgenden Tagen den Wert von 100 übersteigt. 

In der Konsequenz bedeutet dies, dass die jüngsten zaghaften Lockerungen – wie etwa das Einkaufen mit vorher vereinbartem Termin – erst mal wieder kassiert werden. Dies könnte allerdings bei den Beratungen von Bund und Ländern für Kontroversen sorgen. Unstrittig ist, dass es keine weiteren Lockerungen geben wird. Dies bedeutet etwa, dass die Restaurants weiter geschlossen bleiben – und es im Einzelhandel zumindest keinen Regelbetrieb gibt.

Werden an Ostern Verwandtenbesuche möglich sein?

Es gibt den Vorschlag, anders als im vergangenen Jahr Familienbesuche an Ostern zu ermöglichen. Abweichend von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen sollen demnach von Karfreitag bis Ostermontag Treffen mit vier über den eigenen Hausstand hinausgehenden Menschen wieder möglich sein – Kinder bis 14 Jahre werden dabei nicht mitgezählt. 

Voraussetzung ist, dass es sich bei den vier Menschen um Ehegatten, Lebenspartner, Verwandte in gerader Linie, Geschwister, Geschwisterkinder oder deren jeweilige Haushaltsangehörigen handelt. Es dürfen also auch mehr als fünf Menschen aus zwei Haushalten sein. 

Als Grund für die angedachte befristete Lockerung werden die guten Erfahrungen von Weihnachten genannt. Damals gab es ebenfalls eine Sonderregelung für die Feiertage, der befürchtete Anstieg bei den Infektionen blieb aber aus.

Wird an Ostern Urlaub möglich sein?

Das ist noch sehr ungewiss: Aus den norddeutschen Ländern kommt der Vorschlag, „kontaktarmen Urlaub“ in der jeweils eigenen Region zuzulassen. Auch für Wohnwagen und -mobile auf entsprechenden Stell- und Campingplätzen könnte so ein Urlaub ermöglicht werden

Für Auslandsreisende gibt es bereits strenge Auflagen. Wer aus einem ausländischen Risikogebiet zurückkehrt, muss in Quarantäne gehen. Die SPD-geführten Länder fordern nun Quarantäne- und Testpflichten auch für Rückkehrer aus Nichtrisiko-Gebieten.

Wird es eine Ausgangssperre geben?

Es gibt den Vorschlag, in Landkreisen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 nächtliche Ausgangsbeschränkungen bis 05.00 Uhr zu verhängen. Nur bei „gewichtigen Gründen“ sollten die Menschen in der fraglichen Nachtzeit die Wohnung verlassen dürfen. 

Wie soll es in Schulen und Kitas weitergehen?

Sie sollen bei einer Inzidenz über 100 schließen – oder erst gar nicht öffnen -, wenn Schüler, Lehrkräfte, Erzieherinnen und betreute Kinder nicht zweimal pro Woche getestet werden können. Spätestens bei einer Inzidenz von über 200 sollen die Einrichtungen auf jeden Fall schließen.

Was planen Bund und Länder für das Arbeitsleben?

Nach wie vor gilt: so viel Homeoffice wie möglich. Wo das Arbeiten zuhause nicht möglich ist, sollen die Unternehmen den in Präsenz Tätigen regelmäßige Testangebote machen. Die Union strebt hier eine Selbstverpflichtung der Wirtschaftsverbände an und plädiert für mindestens einen Test wöchentlich. Bei entsprechender Verfügbarkeit sollen es zwei pro Woche sein. 

Die SPD will sich hingegen nicht auf eine Selbstverpflichtung verlassen und dringt auf eine verpflichtende Regelung, derzufolge die Arbeitgeber zwei Schnelltests pro Woche zur Verfügung stellen sollen. Die Arbeitgeber sollen dann Testbescheinigungen ausstellen. 

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