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Trotz Corona bislang kaum Insolvenzen in Franken

Trotz Corona bislang kaum Insolvenzen in Franken

Angestellter im Homeoffice

Mit dem Ausbruch der Corona-Epidemie im Februar 2020 mussten sehr viele Betriebe massive Umsatzeinbußen hinnehmen. Das gilt auch für die fränkischen Unternehmen in und um Nürnberg. Schon mit Beginn der ersten Welle und dem ersten Lockdown mussten Betriebe teilweise ihre Produktion herunterfahren, Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken oder sogar entlassen. Restaurants, Bars, Theater oder Kinos sind seitdem nahezu durchgängig geschlossen.

Viele Mitarbeiter in den Betrieben befinden sich sogar mit Null Stunden in Kurzarbeit und müssen sich zwangsläufig mit anderen Dingen beschäftigen. Die ungewollte Freizeit wird genutzt, um sich weiterzubilden, Dinge zu Hause zu erledigen oder auch einfach nur zu entspannen und vielleicht auch einen Einsatz beim Spielen um Echtgeld zu wagen. Hier gibt es einen Überblick, was in der Casino-Welt neu und angesagt ist. 

Die Betriebe in Bayern und in Franken jedoch noch recht gut durch die Krise gekommen, obwohl mittlerweile ein Dauerlockdown über Wirtschaft liegt. Die Zahl der Insolvenzen in Franken lag in 2020 sogar noch unterhalb der Vorjahre, was unmittelbar mit den staatlichen Hilfen für die Unternehmen und der zeitlich befristeten Aussetzung der Insolvenzantragspflicht zusammenhängt, mit denen sich die meisten Betriebe über Wasser halten. So gab es in Mittelfranken im Jahr 2020 nur 304 Insolvenzanträge, gegenüber 421 im Vorjahr. In Unterfranken waren es 171 Insolvenzanträge gegenüber 213 in 2019 und in Oberfranken 150 Insolvenzen gegenüber 171 im Jahr davor.

Die vergleichsweise hohe Zahl an Insolvenzanträgen gegenüber Unterfranken und Oberfranken liegt vor allem an den Zahlen der Stadt Nürnberg. Nürnberg selbst insoweit eine Ausnahme dar, als dass es hier eine sehr viel höhere Zahl an Unternehmen, darunter vor allem auch kleinere Geschäfte als in den anderen fränkischen Gemeinden gibt.

Sobald Hilfen auslaufen droht eine Insolvenzwelle

Fakt ist, dass die relativ niedrigen Insolvenzzahlen aus dem Jahr 2020 nicht mit denen aus den Vorjahren verglichen werden können. Es ist im Gegenteil sogar zu befürchten, dass in der Region, sobald die staatlichen Hilfen auslaufen, eine regelrechte Insolvenzwelle zu erwarten ist. Die Staatshilfen decken nur zum Teil die Gesamtkosten der unternehmen ab.

Nimmt man zum Beispiel ein Solounternehmen, dass sich bislang mit einem begrenzten Zuschuss, Sofort- beziehungsweise Notkrediten und Steuerstundungen über Wasser gehalten hat, ist durch die ausbleibenden Gewinne in der Zeit des Lockdowns zu erwarten, dass die ohnehin schon bei vielen knappe Kapitaldecke mit der Zeit aufgebraucht sein wird. Beantragte Kredite und gestundete Steuern müssen auch irgendwann zurückgezahlt werden.

Je länger der Lockdown und die Beschränkungen in der Pandemie dauern, umso bedrohlicher wird die Situation. Es ist eigentlich nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Unternehmen trotz der bisherigen Hilfen finanziell austrocknen. Es ist auch anzunehmen, dass bislang zahlreiche Unternehmen nur deshalb noch keine Insolvenz angemeldet haben, weil die vor Corona geltende Frist, innerhalb der ein Insolvenzantrag gestellt werden musste in der Pandemie ausgesetzt wurde.

Die Regelung besteht bereits seit dem 20. März 2020 und wurde letztmalig bis zum 30. April 2021 verlängert. Ein weiteres Problem besteht darin, dass viele Unternehmer gar nicht wissen, dass sie unter Umständen vielleicht doch schon Insolvenz hätten beantragen müssen, nämlich dann, wenn absehbar ist, dass sie trotz der staatlichen Hilfen später vor dem Ruin stehen, zumal es jetzt wieder eine Verlängerung des Lockdown bis nach Ostern gab.

Daher gibt es auch lautstarke Kritik an den geschaffenen Hilfsregeln. Die gefassten Gesetze beziehungsweise Beschlüsse sind in diesem Punkt viel zu missverständlich. Kein Wunder also, dass der Handelsverband Bayern damit rechnet, dass es noch im Jahr 2021 bis zu 8.000 Insolvenzen geben könnte. Für weitere 150.000 Unternehmen sehen sich einer ernsten finanziellen Situation gegenüber, schätz der Bayerische Industrie und Handelstag ein.

Eine Umfrage des Hotel- und Gaststättenverbandes in Bayern bei den bayerischen Gastronomen und Hotelbetreibern ergab, dass sich drei Viertel der Betriebe in einer existenzbedrohlichen Situation sehen und ein Viertel sich selbst sogar vor dem Aus sieht. Umgekehrt berichtet das ifo-Institut für Wirtschaftsforschung im Auftrag der IHK in einer Studie zur Eigenkapitalsituation der Unternehmen, dass die großen in Bayern und Franken ansässigen Unternehmen kaum existenzgefährdet sind, da sie viele Mitarbeiter in Kurzarbeit schicken oder sogar entlassen konnten und neben der Kurzarbeit auch noch weitere Hilfen beantragen konnten.

Darüber hinaus besitzen sie im Durchschnitt eine viel bessere Eigenkapitalbasis, um Verluste auffangen zu können. Die Folgen der Pandemie gehen daher hauptsächlich zu Lasten der mittleren und kleinen Betriebe.

Aktuelle Hilfen der Bundesregierung für Unternehmer

Derzeit können Unternehmer die sogenannte Überbrückungshilfe III beantragen. Diese wird an Unternehmen und Soloselbständige ausgezahlt, die wegen der Coronakrise von Schließungen betroffen sind und /oder starke Umsatzeinbußen im Jahr 2020 und 2021 zu verzeichnen haben. Unternehmer in der Veranstaltungs- und Kulturbranche können für 2020 Ausfallkosten geltend machen.

Der Höhe nach werden je nach Umsatz und Betroffenheit ein Anteil an den monatlichen Fixkosten erstattet. Darüber hinaus wird im Rahmen der Überbrückungshilfe III auch eine sogenannte Neustarthilfe für Soloselbständige gewährt. Mit der November- und Dezemberhilfe werden Zuschüsse bis zu 75 % des durchschnittlichen Umsatzes aus dem Jahr 2019 gewährt.

Alle, die erst später ihren Geschäftsbetrieb aufgenommen haben, können als Vergleichsumsatz die Zahlen aus dem Oktober 2020 oder den bisherigen Durchschnittsumsatz heranziehen. Zu beachten ist jedoch, dass anderen gewährte staatliche Hilfen auf die Überbrückungshilfe III angerechnet werden. Das betrifft insbesondere in Anspruch genommenes Kurzarbeitergeld und bereits früher gewährte Überbrückungshilfen.

Ein großes Problem ist jedoch, dass die Anträge auf Hilfen derzeit nur schleppend bearbeitet werden. Wir erinnern uns, dass es teils bis zum Februar 2021 dauerte, bis die Novemberhilfen aus dem vergangenen Jahr ausgezahlt wurden. Die Dezemberhilfen werden seit dem 1. Februar ausgezahlt und sind immer noch nicht an alle Unternehmen geflossen. Jedoch haben die Unternehmen und Selbständigen auch die Möglichkeit Abschlagszahlungen auf die bereits beantragten Hilfen zu beantragen. Die Frist zur Beantragung der aktuellen Hilfen wurde darüber hinaus bis zum 30.April verlängert.

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