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Was die neuen Corona-Beschlüsse fürs Einkaufen bedeuten

Was die neuen Corona-Beschlüsse fürs Einkaufen bedeuten

Handel

Ob neue Schuhe, die vor dem Kauf auch anprobiert werden können, Blumenerde aus dem Gartencenter oder ein größeres Fahrrad: Ab kommendem Montag darf der Einzelhandel trotz zuletzt leicht steigender Infektionszahlen wieder öffnen – allerdings in engen Grenzen. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen hierbei einiges beachten.

BUCHHANDLUNGEN, BLUMENGESCHÄFTE UND GARTENMÄRKTE

Für Buchläden, Blumengeschäfte und Gartenmärkte gilt: Sie zählen laut den Beschlüssen des Corona-Gipfels künftig in allen Bundesländern zum Einzelhandel des täglichen Bedarfs – so wie bislang etwa Bäcker, Drogerien oder Supermärkte. Das heißt, sie können – entsprechende Hygienekonzepte vorausgesetzt – je zehn Quadratmetern Verkaufsfläche eine Kundin oder einen Kunden hineinlassen. Das gilt für die ersten 800 Quadratmeter. Ist der Laden größer, darf ab der 800-Quadratmeter-Schwelle dann für jede weiteren 20 Quadratmeter ein Kunde oder eine Kundin hinzukommen.

EINZELHANDEL UND INZIDENZ

Für den übrigen Einzelhandel von Modegeschäften über Spielzeughändler bis hin zu Elektronikmärkten oder Möbelhäusern spielen die Inzidenzwerte vor Ort eine besondere Rolle, also wie hoch der Sieben-Tages-Wert bei den Corona-Neuinfektionen je 100.000 Einwohnern liegt. 

Laut Beschluss können die Bundesländer „landesweit oder regional“ Öffnungen ermöglichen, wenn die Inzidenz stabil bei unter 50 liegt. Das ist derzeit bereits in dutzenden der insgesamt 294 Landkreise in Deutschland der Fall. Nachschauen lässt sich dies beispielsweise über das sogenannte Dashboard des Robert-Koch-Instituts (RKI), das sich über eine Internetsuchmaschine oder auch über die Seite rki.de ansteuern lässt. 

Ähnliche Dashboards oder grafische Darstellungen gibt es auch in den Bundesländern oder werden von örtlichen Medien angeboten. Teils weichen die Zahlen dabei je nach Geschwindigkeit der Meldeketten der Behörden etwas voneinander ab. 

Welche Daten für die Corona-Maßnahmen vor Ort den Ausschlag geben, ist dabei von Land zu Land verschieden – und auch wie die Öffnungsschritte konkret ausfallen, muss noch in jeweilige Landesverordnungen gegossen werden. Denn die Umsetzung der von Bund und Ländern beschlossenen Maßnahmen liegt bei den Ländern, wie der Handelsverband Deutschland (HDE) erklärt.

Fest steht allerdings bereits: Wenn die Inzidenzwerte steigen, werden die Zügel wieder angezogen. Klettert der Wert in dem entsprechenden Land oder der Region an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 50, gelten laut Bund-Länder-Beschluss „ab dem zweiten darauffolgenden Werktag“ wieder strengere Regeln.

„CLICK AND MEET“

Wenn die Sieben-Tages-Inzidenz zwischen 50 und 100 liegt, darf der Einzelhandel nur für diejenigen öffnen, die sich vorher einen Termin gebucht haben. Dieses „Click and Meet“ genannte Konzept sieht vor, dass ein Kunde oder eine Kundin je 40 Quadratmetern Verkaufsfläche für dieses Terminshopping in den Laden darf – vorausgesetzt der Zeitraum ist begrenzt und der Besuch wird für eine eventuelle Kontaktnachverfolgung dokumentiert.

Für Verbraucherinnen und Verbraucher interessant ist „Click and Meet“ vor allem, wenn sie Bedarf an Beratung haben. Denn beim bisherigen „Click and Collect“, also dem Abholen vorher bestellter Ware, ist das nicht erlaubt. Für das Buchen der Termine empfiehlt es sich, auf der Internetseite des Einzelhändlers nachzuschauen, eine E-Mail zu schreiben oder dort anzurufen. Um Einzelhändler, die technisch nicht immer auf dem aktuellen Stand sind, zu unterstützen, gibt es auch Unternehmen, die die Terminvereinbarungen über Internetangebote als Dienstleistung anbieten.

Der Handelsverband HDE kritisiert indes, dass „Click and Meet“ die meisten Händler wirtschaftlich nicht retten könne – denn Personal- und Betriebskosten seien hierbei oft höher als die Umsätze.

WELCHE BEFÜRCHTUNGEN GIBT ES?

Die Lockerungen für den Einzelhandel sind wie die übrigen Beschlüsse des Corona-Gipfels vor allem ein Balanceakt: Befürchtungen, die Infektionszahlen könnten wieder deutlich steigen und die Öffnungen womöglich zu Menschenansammlungen vor Geschäften oder gar Shoppingtourismus in Regionen mit niedrigerer Inzidenz führen, stehen der Wunsch vieler Menschen nach Normalität oder die Existenzängste vieler Einzelhändler gegenüber. 

Die Politik appelliert deshalb an die Bürgerinnen und Bürger, die Vorsichtsmaßnahmen wie Abstand, Hygiene und Maske weiter strikt einzuhalten. Welches Shoppingbedürfnis welchen Stellenwert und welche Dringlichkeit hat, sollten Konsumentinnen und Konsumenten daher sorgfältig abwägen. Denn vorgesehen in den aktuellen Beschlüssen ist auch für den Einzelhandel eine „Notbremse“: Steigt die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Tagen in einem Bundesland oder einer Region auf über 100, treten ab dem zweiten darauffolgenden Werktag wieder die Regeln in Kraft, die derzeit noch gelten. 

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