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Apple droht „in Kürze“ EU-Anklage wegen Wettbewerbsbedenken – Bußgeld in Russland

Apple droht „in Kürze“ EU-Anklage wegen Wettbewerbsbedenken – Bußgeld in Russland

Symbolbild: Apple

Die EU-Kommission wird „in Kürze“ formell Anklage gegen den US-Konzern Apple erheben. Das erfuhr die Nachrichtenagentur AFP am Dienstag aus gut informierten Kreisen. Die Anklage ist der nächste Schritt im Wettbewerbsverfahren, dass die Brüsseler Behörde vergangenen Sommer eingeleitet hatte. Dem Unternehmen wird vorgeworfen, seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen.

Unter anderem der schwedische Musik-Streaming-Dienst Spotify hatte sich bei den Brüsseler Wettbewerbshütern über die Geschäftsmethoden von Apple beschwert. Der Konzern lässt auf seinen Mobilgeräten Downloads von Apps und Spielen nur aus dem eigenen App-Store zu. Als Bezahlmethode schreibt er dabei das eigene System Apple Pay vor und zieht bis zu 30 Prozent der Einnahmen der App-Anbieter als Gebühr ein.

Spotify zufolge verzerrt Apple mit diesen Beschränkungen den Wettbewerb zugunsten des eigenen Angebots Apple Music. Auch entziehe das Unternehmen anderen Anbietern die Kontrolle über deren Kundendaten. Ähnliche Beschwerden gab es von Anbietern von elektronischen Büchern und Zeitschriften. Auch mehrere Unternehmen, die Apps für Mobilgeräte entwickeln, schlossen sich an.

Nach Informationen der „Financial Times“ könnte Brüssel noch diese Woche Anklage erheben. Anschließend hätte Apple noch Gelegenheit, auf die Vorwürfe zu reagieren und nachzubessern, um einer Geldstrafe zu entgehen.

Gegen den US-Konzern sind noch weitere Wettbewerbsverfahren wegen ähnlicher Vorwürfe in Brüssel anhängig. Apple war vor Jahren bereits einmal wegen Steuerangelegenheiten ins Visier der EU geraten. 2016 verdonnerte die Kommission das Unternehmen zur Nachzahlung von 13 Milliarden Euro Steuern in Irland.

In Russland verhängte die Anti-Monopol-Behörde am Dienstag ein Bußgeld von umgerechnet mehr als zehn Millionen Euro gegen Apple. Die Behörde warf dem US-Konzern ebenfalls Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vor.

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