Website-Icon Nürnberger Blatt

Auf eine Extra-Öffnung von Restaurants für Geimpfte sollte niemand hoffen

Auf eine Extra-Öffnung von Restaurants für Geimpfte sollte niemand hoffen

Restaurant

Am Montagnachmittag wollen Bund und Länder bei einem Spitzengespräch über den Stand bei den Impfungen beraten. Dabei geht es um die Rechte, die Geimpfte zurückbekommen sollen – und die Frage, wie lange die bisherige Impfpriorisierung noch gelten soll.

Was sind die grundsätzlichen Überlegungen der Regierung?

Wenn wissenschaftlich belegt sei, dass bestimmte Menschen nicht mehr ansteckend sind oder das Restrisiko einer Weiterübertragung gering ist, „dürfte es in Bezug auf diese Personengruppen schon an der Geeignetheit, jedenfalls aber an der Erforderlichkeit oder Angemessenheit vieler Schutzmaßnahmen fehlen“, heißt es in einem am Wochenende bekannt gewordenen Eckpunktepapier der Bundesregierung.

Um welche Gruppen geht es?

Geimpfte:

Der vollständige Impfschutz besteht dem Papier zufolge 14 Tage nach der letzten Impfung. Bei Biontech, Moderna und Astrazeneca gibt es zwei Impfungen, bei dem neu in Deutschland verfügbaren Vakzin von Johnson & Johnson ist es eine Impfung. Ausdrücklich weist die Bundesregierung in dem Papier darauf hin, dass die Impfwirkung bei Virusvarianten abgeschwächt sein kann.

Genesene:

Als Genesen gilt, wer ein mindestens 28 Tage zurückliegendes positives PCR-Testergebnis nachweisen kann. Dies gilt bis zu sechs Monate nach der Feststellung der Genesung.

Getestete:

Als negativ getestet kann anerkannt werden, wer das entsprechende Resultat aus einem PCR-Test, einem Schnelltest oder einem unter Fachaufsicht durchgeführten Selbsttest vorweisen kann. Zum Teil könnten Geimpfte und Genesene aber „besser gestellt werden als durch einen Antigentest negativ Getestete“, heißt es einschränkend in dem Papier.

Entfallen für Geimpfte die bisherigen Abstands- und Hygienemaßnahmen?

Nein. Da bislang nicht wissenschaftlich hinreichend belegt sei, dass es einen vollständigen Schutz gibt, seien Schutzmaßnahmen wie Maskentragen, Abstand halten und Lüften in geschlossenen Räumen weiter notwendig, urteilt die Bundesregierung.

Wer trotz Impfung Symptome hat, wie sie auch bei einer Corona-Erkrankung auftreten, muss sich unter Umständen erneut testen lassen.

Welche Möglichkeiten sollen Geimpfte zurückbekommen?

Einkaufen, Sport und Dienstleistungen:

Dem Papier zufolge sollen Geimpften und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt werden, die im Infektionsschutzgesetz bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 100 für Getestete vorgesehen sind. Ebenso erfasst sind bestimmte sportliche Betätigungen sowie Besuche bei Friseur oder Fußpfleger

Reisen:

Auch bei den Einreiseregelungen werden für die Gruppen der Geimpften und Genesenen dieselben Ausnahmen eingeräumt, die dort für Getestete bestehen. Einer Quarantäne nach der Rückkehr aus dem Ausland sollen sich Geimpfte und Genesene nicht mehr unterziehen müssen – außer, wenn sie aus einem Virusvariantengebiet zurückkommen.

Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen

Insbesondere in Alten- und Pflegeeinrichtungen soll es Ausnahmen von den Kontaktbeschränkungen geben. Zwei Wochen nach der Zweitimpfung sollen die dortigen Besuchsmöglichkeiten wieder erweitert werden, wenn es keinen Corona-Ausbruch gibt. Zudem solle es wieder „wohnbereichsübergreifende Gruppenangebote“ geben.

Haben die Geimpften Anspruch auf die Öffnung von Einrichtungen?

Nein. Es geht nur um den erleichterten Zugang für Einrichtungen, die im Zuge der gültigen Regeln oder von Lockerungen ohnehin öffnen.

Müssen Nicht-Geimpfte Einschränkungen fürchten?

Nein. Supermärkte, Drogerien, aber auch der öffentliche Nahverkehr sollen weiterhin allen Menschen offen stehen.

Wann könnten die Maßnahmen insgesamt aufgehoben werden?

Das dürfte noch eine Weile dauern. Die Schutzmaßnahme könnten fallen, „sobald eine Gemeinschaftsimmunität der Bevölkerung erreicht ist“, heißt es in der Vorlage der Regierung. Dies könne erreicht werden, wenn die Impfstoffhersteller die zugesagten Mengen lieferten, es in der gesamten Bevölkerung eine hohe Impfbereitschaft gebe und sich die Lage international verbessere.

Wann könnte die Impfpriorisierung fallen?

„Spätestens“ im Juni entfällt die bisherige Reihenfolge bei der Vergabe von Impfterminen. Bisher wurden die Termine ja nach Risiken wie einem hohen Alter oder einer schweren Erkrankung vergeben oder aber auch für bestimmte Berufsgruppen. Da die am stärksten gefährdeten Gruppen aber mittlerweile weitgehend versorgt sind, soll auch die Priorisierung enden. Das Tempo der Impfstofflieferungen dürfte bei dem konkreten Termin dafür entscheidend werden. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) erwartet, das sich die Zahl der Impfungen in den Arztpraxen in dieser Woche auf zwei Millionen erhöht, kommende Woche rechnet er bereits mit drei Millionen.

Die mobile Version verlassen