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EU schließt Ratifizierung von Brexit-Handelsabkommen ab

EU schließt Ratifizierung von Brexit-Handelsabkommen ab

London und EU

Nach dem Votum des Europaparlaments haben die EU-Staaten den Ratifizierungsprozess für das mit Großbritannien nach dem Brexit vereinbarte Handels- und Partnerschaftsabkommen abgeschlossen. Wie der EU-Rat am Donnerstag mitteilte, kann das Abkommen damit nach Veröffentlichung im EU-Amtsblatt zum 1. Mai in Kraft treten. Der portugiesische EU-Vorsitz sprach von einem „neuen Kapitel in unseren Beziehungen mit dem Vereinigten Königreich“.

Großbritannien war nach dem Brexit im vergangenen Jahr zum 1. Januar auch aus dem EU-Binnenmarkt und der europäischen Zollunion ausgetreten. Das als Ersatz geschlossene Abkommen sieht im beiderseitigen Handel bei nachweislich in Großbritannien hergestellten Waren einen Verzicht auf jegliche Zölle und mengenmäßige Beschränkungen vor. Hinzu kommen Vereinbarungen unter anderem zu Reisen, dem Lieferverkehr, Sozialleistungen, Forschungszusammenarbeit und der Kriminalitätsbekämpfung.

Das Abkommen schaffe im Interesse von Bürgern und Unternehmen Rechtssicherheit, erklärte die portugiesische Europa-Staatssekretärin Ana Paula Zacarias, deren Land derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat. Sie betonte, die EU schätze Großbritannien weiter als „guten Nachbarn, alten Verbündeten und wichtigen Partner“.

Das Handels- und Partnerschaftsabkommen war seit dem 1. Januar nur vorläufig in Kraft. Das EU-Parlament hatte die Ratifizierung lange hinausgezögert. Grund war der Streit mit Großbritannien um Zollkontrollen in Nordirland. Die EU wirft Großbritannien vor, gegen das in Kraft befindlichen Brexit-Abkommen zu verstoßen, das offene Grenzen zwischen der britischen Provinz und dem EU-Mitglied Irland garantieren soll.

Parlamentsvertreter hatte am Mittwoch betont, die Ratifizierung des Handelsabkommens schaffe die Möglichkeit, auch bei Verstößen gegen den Brexit-Vertrag künftig Sanktionen gegen Großbritannien zu verhängen. Möglich über die Vereinbarung ist bei Konflikten die Aussetzung von Teilen des Abkommens und die Verhängung von Strafzöllen und Einfuhrquoten.

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