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Gericht in Südkorea weist Klage früherer „Trostfrauen“ gegen Japan ab

Gericht in Südkorea weist Klage früherer „Trostfrauen“ gegen Japan ab

Die Justitia - ein Symbol der Rechtsstaatlichkeit

Ein südkoreanisches Gericht hat am Mittwoch eine Klage von früheren Sex-Sklavinnen und ihren Angehörigen gegen die japanische Regierung zurückgewiesen. Japan genieße in dieser Frage „Immunität“, hieß es in einer Erklärung des Gerichts. Die Entscheidung stand im Widerspruch zu einem Urteil aus dem Januar, in dem die Regierung Japans zu Wiedergutmachungszahlungen an zwölf frühere „Trostfrauen“ verpflichtet worden war. Rund 200.000 Frauen aus Korea und anderen asiatischen Ländern waren im Zweiten Weltkrieg von Japanern als Sex-Sklavinnen missbraucht worden.

Das Bezirksgericht in Seoul kam zu dem Schluss, dass im Zusammenhang mit der Klage der euphemistisch als „Trostfrauen“ bezeichneten Betroffenen die japanische Regierung „staatliche Souveränität“ genieße.

Eine der Klägerinnen, Lee Yong-soo, nannte den Richterspruch „skandalös“. Sie kündigte an, vor den Internationalen Gerichtshof zu ziehen.

Trotz eines Vertrags von 1965, in dem Japan und Südkorea alle aus dem Weltkrieg resultierenden Ansprüche zwischen sich und ihren Bürgern für beigelegt erklärt hatten, belastet die Frage der „Trostfrauen“ die Beziehungen zwischen den beiden US-Verbündeten.

US-Präsident Joe Biden und der japanische Ministerpräsident Yoshihide Suga trafen sich am Wochenende in Washington, im kommenden Monat ist ein Treffen Bidens mit dem koreanischen Präsidenten Moon Jae-in geplant.

Die japanische Regierung lehnt eine direkte Verantwortung für die Menschenrechtsverletzungen im Zweiten Weltkrieg ab. Sie argumentiert, dass die Opfer von Zivilisten rekrutiert und dass die Bordelle kommerziell organisiert wurden.

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