AfD-Rechtsaußen Björn Höcke hat einen Beschluss zur Besetzung der Partei-Arbeitsgruppe Verfassungsschutz durchgesetzt und sich damit offen gegen Parteichef Jörg Meuthen gestellt. Der Bundesparteitag beschloss am Sonntagabend mit 53,45 Prozent der Stimmen die Wiedereinsetzung von Roland Hartwig als Arbeitsgruppenleiter. Der Bundesvorstand wird aufgefordert, dies mit sofortiger Wirkung zu tun. Höcke sagte, der „bewährte Mitstreiter“ Hartwig sei „wahrscheinlich aus machtpolitischen Gründen von seinen Aufgaben entbunden worden“.
Der AfD-Bundesvorstand hatte im vergangenen Dezember auf Initiative Meuthens die Absetzung Hartwigs beschlossen. Die Arbeitsgruppe wird seitdem von dem Rechtsanwalt Knuth Meyer-Soltau geleitet, er ist Mitglied im AfD-Landesvorstand Nordrhein-Westfalen. Die im Herbst 2018 eingesetzte Arbeitsgruppe dient dem Zweck, eine Beobachtung der Gesamtpartei AfD durch den Verfassungsschutz abzuwenden.
Hartwig, der für die AfD im Bundestag sitzt, hatte sich zunehmend gegen das Meuthen-Lager positioniert. So nahm er im vergangenen Juni demonstrativ den Brandenburger Andreas Kalbitz in Schutz, dessen Parteimitgliedschaft auf Betreiben Meuthens annulliert worden war. Hartwig erhielt seit seiner Absetzung Zuspruch von führenden Vertretern des rechten AfD-Lagers. Auch Meuthens Ko-Parteichef Tino Chrupalla hatte erklärt, die Absetzung sei gegen seinen Willen erfolgt.
Höcke, der auf dem Dresdner Parteitag häufig das Wort ergriff und sich mit zahlreichen Anträgen durchsetzte, drängte am Sonntagabend trotz der fortgeschrittenen Zeit auf eine Abstimmung über den Antrag zu Hartwig. Er wandte sich direkt an „die Mehrheit des Bundesvorstands, die hinter einschlägigen Beschlüssen steht“. Es werde „zu viel Energie in die Absetzung von verdienten Mitstreitern“ und „in machtpolitische Spiele“ investiert, sagte er an die Adresse des Meuthen-Lagers.
Meuthen positionierte sich in den vergangenen Monaten angesichts der drohenden Beobachtung der gesamten AfD durch den Verfassungsschutz vehement gegen die radikalen Kräfte in der Partei. Vor einem Jahr plädierte Meuthen gar für die Trennung der AfD von Höckes ultrarechtem, inzwischen formal aufgelösten „Flügel“ – was er später zurücknahm.
Anfang März verbuchte die AfD einen Teilerfolg mit Blick auf eine mögliche Beobachtung: Der Verfassungsschutz darf die Partei laut Verwaltungsgericht Köln vorerst nicht als rechtsextremen Verdachtsfall einordnen oder so behandeln. Der Beschluss gilt, bis das Gericht über einen entsprechenden Eilantrag der Partei entscheidet.