Seit zehn Jahren gibt es Gesetze gegen Gesichtsschleier wie Burka und Nikab in Europa. Den Anfang machte Frankreich, viele andere Länder folgten. Ein Überblick:
FRANKREICH: Als erstes Land Europas untersagte Frankreich vor zehn Jahren das öffentliche Tragen der Burka und des Gesichtsschleiers Nikab, der nur die Augen freilässt. Das Gesetz trat am 11. April 2011 in Kraft. Seitdem droht vollverschleierten Frauen eine Geldbuße von 150 Euro. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erklärte das Gesetz 2014 für rechtmäßig.
Dennoch ist es umstritten: Die Soziologin Agnès De Féo von der Pariser Elitehochschule EHESS warf der Politik in einer kürzlich vorgelegten Studie vor, mit der „Stigmatisierung“ des Gesichtsschleiers eine „Radikalisierung“ bestimmter muslimischer Frauen bewirkt zu haben. Das rechte politische Lager verteidigt dagegen das Gesetz aus der Zeit von Präsident Nicolas Sarkozy. Die Rechtspopulisten von Marine Le Pen fordern sogar ein allgemeines Kopftuch-Verbot in der Öffentlichkeit.
SCHWEIZ: Die Schweizer stimmten Anfang März in einer Volksabstimmung mit knapper Mehrheit für ein Verhüllungsverbot in der Öffentlickeit. Die Initiative richtete sich vor allem gegen Burka und Nikab. Sie wurde mit dem Aufruf „Stoppt den radikalen Islam!“ beworben.
BELGIEN: In Belgien ist seit Juli 2011 ein Verbot der öffentlichen Vollverschleierung in Kraft. Neben Geldbußen drohen bis zu sieben Tage Gefängnis. Das Europäische Menschenrechtsgericht billigte auch dieses Verbot 2017.
ÖSTERREICH: In Österreich gilt das Verbot der Vollverschleierung in der Öffentlichkeit seit Oktober 2017. Bei Verstößen werden bis zu 150 Euro fällig.
BULGARIEN: 2016 stimmte das bulgarische Parlament für ein Verbot der Gesichtsverschleierung in der Öffentlichkeit. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von umgerechnet 100 Euro, bei Wiederholung werden 750 Euro fällig.
DÄNEMARK: Auch in Dänemark ist die Vollverschleierung verboten. Dort liegt die Geldbuße bei umgerechnet rund 130 Euro, sie kann sich bei wiederholten Verstößen aber verzehnfachen.
TEILVERBOTE
DEUTSCHLAND: In Deutschland ist das Tragen eines Gesichtsschleiers in der Öffentlichkeit erlaubt, es ist durch die Glaubensfreiheit im Grundgesetz gedeckt. Angehörige der Bundeswehr oder Beamte dürfen das Gesicht allerdings nicht verhüllen. Einige Bundesländer haben die Vollverschleierung an öffentlichen Schulen untersagt.
NIEDERLANDE: Dort ist die Vollverschleierung an öffentlichen Orten wie Schulen, Krankenhäusern und in öffentlichen Verkehrsmitteln seit 2019 verboten. Das Bußgeld beträgt 150 Euro. Auf offener Straße ist das Tragen von Burka oder Nikab aber erlaubt.
ITALIEN: Seit 1975 ist es in Italien zum „Schutz der öffentlichen Ordnung“ allgemein untersagt, sein Gesicht in der Öffentlichkeit zu verbergen. Einige Regionen verbieten den Gesichtsschleier in Krankenhäusern und öffentlichen Gebäuden.
NORWEGEN: Die Vollverschleierung ist in Norwegen seit 2018 in allen Bildungseinrichtungen untersagt, auch an Hochschulen.