Die Zahl der Neueinstellungen ist in der Corona-Krise deutlich gesunken – der Anteil der Befristungen dabei ist aber weiterhin hoch geblieben. Im Frühjahr 2020 erhielten vier von zehn (39,4 Prozent) der neu Eingestellten einen befristeten Arbeitsvertrag, wie eine am Mittwoch veröffentlichte Untersuchung des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) der Hans-Böckler-Stiftung zeigt. Gegenüber dem Vergleichszeitraum 2019 ging diese Quote demnach immerhin um 2,5 Prozentpunkte zurück.
Unternehmen und öffentliche Arbeitgeber fuhren ihre Neueinstellungen im Zuge der Corona-Krise dramatisch zurück, wie das WSI erklärte. Die Zahl der Menschen, die eine neue Beschäftigung aufnahmen, lag demnach im zweiten Quartal 2020 um 29 Prozent niedriger als ein Jahr zuvor. An den langjährigen Mustern bei befristeten Einstellungen habe sich aber wenig geändert.
Überdurchschnittlich stark von Befristungen betroffen sind laut der Studie weiterhin junge Beschäftigte sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Von den neu Eingestellten unter 25 Jahren erhielten 50,8 Prozent nur einen befristeten Arbeitsvertrag – in der Altersgruppe zwischen 25 und 54 galt das für 37,1 Prozent. Beschäftigte ohne Ausbildungsabschluss (51,7 Prozent) und Hochschulabsolventen (44,6) müssen in einem neuen Job häufig einem befristeten Vertrag zustimmen.
Besonders weit verbreitet seien befristete Neueinstellungen in den Wirtschaftszweigen Erziehung und Unterricht sowie Information und Kommunikation, erklärte das WSI weiter. Dementsprechend wiesen oft Regionen sehr hohe Befristungsquoten auf, deren Arbeitsmarkt von der Kreativ- und Medienbranche oder von Hochschulen geprägt ist: Das gelte laut der Studie etwa für Köln (61,4 Prozent Befristungsquote bei Neueinstellungen), Potsdam (59,7 Prozent) oder Berlin (52,8 Prozent).
Für ihre Untersuchung werteten die WSI-Autoren die neuesten verfügbaren Prozessdaten der Bundesagentur für Arbeit zu Einstellungen aus, die sich auf das zweite Quartal 2020 beziehen. Auf dieser Basis sei es allerdings nicht möglich, zwischen Befristungen mit Sachgrund (etwa Elternzeitvertretung) und ohne zu differenzieren, erklärte das WSI.