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Affäre um frühere Mainzer Umweltministerin hat keine strafrechtlichen Folgen

Affäre um frühere Mainzer Umweltministerin hat keine strafrechtlichen Folgen

Ulrike Höfken - Bild: MUEEF

Eine Beförderungsaffäre um die ehemalige rheinland-pfälzische Umweltministerin Ulrike Höfken (Grüne) hat keine strafrechtlichen Konsequenzen. Die Mainzer Staatsanwaltschaft lehnte nach Angaben vom Montag nach einer juristischen Prüfung die Einleitung von Ermittlungen gegen Höfken und ihren früheren Staatssekretär Thomas Griese ab. Es fehle an einem Anfangsverdacht. Höfken war vor etwa einem halben Jahr von ihrem Ministeramt zurückgetreten.

Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht (OVG) Koblenz hatte zuvor festgestellt, dass die Beförderungspraxis in ihrem Haus teils unrechtmäßig war. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft wurden Höfken und Griese in der Folge davon zugleich von Bürgern angezeigt, die einen Verdacht auf Straftaten wie Untreue sahen.

Laut Behörde scheidet die Aufnahme strafrechtlicher Ermittlungen wegen Untreue allerdings schon deshalb aus, weil dem Land kein Schaden entstand. Versuchte Untreue sei nicht strafbar. Demnach wäre ein Schaden erst entstanden, wenn nicht geeignete Bewerber entgegen dem Leistungsgrundsatz eine Stelle erhalten hätten. Dies wurde durch das Urteil des OVG aber gerade verhindert, das die Praxis auf Betreiben einer unterlegenen Bewerberin stoppte.

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