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Beratergremium fordert Maßnahmen zur Neugestaltung der Arbeitswelt nach Pandemie

Beratergremium fordert Maßnahmen zur Neugestaltung der Arbeitswelt nach Pandemie

Arbeitnehmer - Bild: masterone via Twenty20

Ein Beratergremium der Bundesregierung hat umfassende Maßnahmen zur Neugestaltung der Arbeitswelt nach der Corona-Pandemie gefordert. In seinem am Dienstag an Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) übergebenen Bericht forderte der Rat der Arbeitswelt unter anderem eine stufenweise Abschaffung der Minijobs, mehr Geld für Pflegepersonal sowie eine bessere soziale Absicherung von Solo-Selbstständigen. Das Gremium war im Januar 2020 von Heil berufen worden und legte nun seinen ersten Arbeitswelt-Bericht vor.

„Die Arbeitswelt ist im Wandel und das nicht erst seit Corona“, sagte Heil. Die Pandemie habe den Wandel der Arbeitswelt jedoch „außerordentlich beschleunigt“, sie werde „vielfältiger, digitaler und globaler“.

Die Betriebe in Deutschland trugen dem Expertengremium zufolge während der Pandemie mit Homeoffice-Regelungen entscheidend zum Arbeits- und Infektionsschutz bei. Dieses „ad-hoc“ Homeoffice sei jedoch teilweise mit mangelnder technischer Unterstützung, zeitgleichen Herausforderungen beim Homeschooling und unklaren Arbeitszeit- und Erreichbarkeitsregeln einhergegangen. Der Rat forderte deshalb neue betriebliche und gesetzliche Regelungen, beispielsweise bei der Arbeitszeiterfassung.

Auch geringfügige Erwerbsformen wie Minijobs müssten krisenfest gemacht werden, forderte das Expertengremium. Geringverdiener seien bei Verlust des Arbeitsplatzes nicht ausreichend abgesichert. Der Rat empfahl deshalb die stufenweise Abschaffung von 450-Euro-Jobs, mit Ausnahmen für Schüler, Studierende und Rentner.

„Eigentlich muss klar sein, dass der Minijob eine Nebentätigkeit ist“, sagte auch Heil. Er forderte eine stärkere Orientierung hin zu sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen. Ein höherer Mindestlohn würde auch zu weniger Minijobs führen, sagte der Minister.

Die soziale Absicherung der rund 2,1 Millionen Solo-Selbstständigen in Deutschland müsse verbessert, der Zugang zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung erleichtert werden, forderte das Gremium weiter. Selbstständige sollten außerdem zur Altersvorsorge verpflichtet werden, forderte der Rat der Arbeitswelt.

Vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie konzentrierte sich der Bericht auch auf die Situation der Alten- und Krankenpflege. Insgesamt forderte der Rat eine Erhöhung der Tarifbindung und flächendeckend höhere Löhne für Pflegepersonal. Außerdem solle der Arbeits- und Gesundheitsschutz gestärkt werden.

Durch betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen und einen niedrigschwelligen Zugang zum Berufsfeld solle außerdem das Personalpotenzial von rund 205.000 Menschen genutzt werden, die aktuell ohne pflegerische Ausbildung im Pflegebereich arbeiten. Eine hohe und möglichst bundeseinheitliche pflegerische Qualifikation solle eingeführt und die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten gestärkt werden.

In der Pflege gehe es jedoch nicht nur um bessere Löhne, sondern auch um bessere Arbeitsbedingungen. „Pflegekräfte brauchen keinen Mindestlohn, sie brauchen anständige Tariflöhne“, sagte Heil. Er schlug deshalb ein Tariftreuegesetz vor, das die Auszahlung von Leistungen aus der Pflegeversicherung an Pflegeeinrichtungen daran knüpfen soll, ob deren Angestellte nach Tarif bezahlt werden.

Angesichts des rapiden Wandels der Arbeitswelt betonte der Rat der Arbeitswelt außerdem die Relevanz von Weiterbildung und lebenslangem Lernen. Der Zugang zu Weiterbildungsangeboten sei allerdings noch zu häufig von finanziellen Mitteln abhängig. Die zunehmende staatliche Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen bewertete der Rat deshalb positiv. Um den Zugang zu solchen Angeboten zu verbessern, schlug der Rat außerdem vor, die Altersgrenze für Bafög deutlich anzuheben.

Lebenslanges lernen sei nötig, damit „die Beschäftigten von heute auch die Arbeit von morgen machen können“, sagte Heil. Eine Auszeit vom Beruf für die eigene Weiterbildung müsse in Deutschland „so selbstverständlich werden wie die Elternzeit“.

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