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Central-Park-Anruferin verklagt Ex-Arbeitgeber wegen Vorwurf der Diskriminierung

Central-Park-Anruferin verklagt Ex-Arbeitgeber wegen Vorwurf der Diskriminierung

US-Justiz - Bild: photovs via Twenty20

Mit einem Polizei-Notruf wegen einer angeblichen Bedrohung durch einen Schwarzen im New Yorker Central Park sorgte Amy Cooper vor einem Jahr für Empörung. Jetzt hat die weiße Frau ihren Ex-Arbeitgeber, der sie nach dem Vorfall gefeuert hatte, wegen des Vorwurfs der Diskriminierung verklagt. Cooper wirft dem Investmentunternehmen Franklin Templeton unter anderem vor, sie nur entlassen zu haben, weil sie weiß und weiblich sei.

Der Konzern habe den fraglichen Vorfall im Central Park zudem nicht hinreichend untersucht und sie fälschlicherweise als „Rassistin“ abgestempelt, heißt es in der in einem Bundesgericht in New York eingereichten Klage, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegt. Dadurch sei das „Privat- und Berufsleben der Klägerin zerstört“ worden.

Der Vorfall hatte sich am 25. Mai 2020 im Central Park zugetragen. Der nicht mit Amy Cooper verwandte Hobby-Vogelbeobachter Christian Cooper hatte die Frau aufgefordert, ihren Hund anzuleinen, wie es in dem Parkabschnitt vorgeschrieben ist.

Es kam zu einem Streit, den der Afroamerikaner mit seiner Handykamera aufzeichnete. „Ich werde ihnen sagen, dass ein afroamerikanischer Mann mein Leben bedroht“, sagte die Anfang-40-Jährige, während sie den Notruf 911 wählte, und machte ihre Drohung dann wahr: „Hier ist ein afroamerikanischer Mann, ich bin im Central Park, er filmt mich und bedroht mich und meinen Hund.“

Obwohl der Afroamerikaner mehrere Meter von ihr entfernt stand, wiederholte sie die Anschuldigung mit dramatischer, sich überschlagender Stimme und rief „Bitte schicken Sie sofort die Polizei!“

Das im Internet veröffentlichte Video sorgte umgehend für Empörung – zumal ebenfalls am 25. Mai in Minneapolis der Afroamerikaner George Floyd bei einem brutalen Polizeieinsatz getötet worden war. Amy Coopers Arbeitgeber Franklin Templeton beurlaubte die Mitarbeiterin zunächst und entließ sie am folgenden Tag. Zur Begründung erklärte das Unternehmen, es toleriere „keinen Rassismus“.

Cooper zog nun gegen ihren Ex-Arbeitgeber vor Gericht. „Die Klägerin hat am 25. Mai 2020 im Central Park nicht Christian Cooper angeschrien oder die Polizei gerufen, weil sie eine Rassistin ist – sie hat das getan, weil sie allein in dem Park war und Todesangst hatte“, heißt es in der Klage. Franklin Templeton habe mit seinen öffentlichen Erklärungen aber das Bild von einer weißen, privilegierten Frau zementiert, die gegen einen „unschuldigen Afroamerikaner“ vorgehe.

Dabei habe der Investmentfonds den Vorfall entgegen eigener Angaben nicht angemessen untersucht, heißt es in der Klage. Das Unternehmen hätte zudem anders gehandelt, wenn Cooper nicht weiß und eine Frau gewesen wäre. Die Klage lautet unter anderem auf Diskriminierung wegen Hautfarbe und Geschlecht. Cooper verlangt von ihrem Ex-Arbeitgeber Schadenersatz in nicht näher genannter Höhe.

In einer von US-Medien zitierten Erklärung betonte Franklin Templeton, mit der Entlassung „angemessen reagiert“ zu haben. Das Unternehmen werde sich gegen Coopers „haltlose Vorwürfe“ verteidigen.

Wegen des Notrufs hatte die New Yorker Staatsanwaltschaft strafrechtliche Ermittlungen gegen Amy Cooper eingeleitet. Das Verfahren wurde aber eingestellt, nachdem die Frau Therapiestunden zum Thema Rassismus absolvierte.

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