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Pflegebedürftige sollen künftig verstärkt digitale Anwendungen nutzen können

Pflegebedürftige sollen künftig verstärkt digitale Anwendungen nutzen können

Digitaler Vertragsabschluss

Pflegebedürftige sollen künftig stärker auf digitale Anwendungen setzen können. Der Bundestag beschloss am Donnerstag ein Gesetz, mit dem der Einsatz bestimmter Apps vorangetrieben werden soll. Union, SPD und Grüne stimmten für das Gesetz, Linke und AfD dagegen bei Enthaltung der FDP. Die digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) sollen helfen, mit speziellen Trainingsprogrammen die eigene Gesundheit zu stabilisieren oder den Austausch mit Angehörigen oder Pflegefachkräften zu erleichtern.

Dazu wird ein neues Verfahren geschaffen, um die Erstattungsfähigkeit digitaler Anwendungen zu prüfen. Zudem wird die Pflegeberatung um digitale Elemente ergänzt. Auch wird der Einsatz digitaler Gesundheitsanwendungen (DiGAs) erweitert. So sollen die Versicherten die Möglichkeit erhalten, die Daten aus den DiGAs in der elektronischen Patientenakte (ePA) zu speichern. Leistungen von Heilmittelerbringern und Hebammen, die im Zusammenhang mit DiGAs erbracht werden, sollen vergütet werden. Zugleich soll der Datenschutz für DiGAs durch ein verpflichtendes Zertifikat gestärkt werden.

Darüber hinaus soll die Telemedizin stärker als bisher genutzt werden. So werden künftig bei der ärztlichen Terminvergabe auch telemedizinische Leistungen vermittelt. Auch der kassenärztliche Bereitschaftsdienst soll telemedizinische Leistungen anbieten. Zudem sollen auch Heilmittelerbringer und Hebammen telemedizinische Leistungen erbringen können.

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