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Saarland vorn bei Bearbeitung von Überbrückungshilfe III

Saarland vorn bei Bearbeitung von Überbrückungshilfe III

Corona-Hilfe-Antrag (über cozmo news)

Bei der Bearbeitung der Anträge auf Überbrückungshilfe III durch die Finanzbehörden der Bundesländer gibt es große Unterschiede. Mit 82 Prozent liegt das Saarland auf Platz eins, Hessen folgt dahinter, wie aus Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums hervorgeht, die dem „Spiegel“ am Freitag vorlagen. Im oberen Mittelfeld liegen demnach Bayern (75 Prozent, Platz fünf) und Baden-Württemberg (74 Prozent, Platz sechs).

Schlusslichter sind die Bundeshauptstadt Berlin (54 Prozent) und Niedersachsen (48 Prozent). Das Ressort von Peter Altmaier (CDU) ist für die Auszahlung von Abschlagszahlungen bei den Überbrückungshilfen III verantwortlich, aber nicht für die Berechnung und Kontrolle des Gesamtbetrags.

Insgesamt gingen den Angaben zufolge über 190.000 Anträge etwa von Gastronomiebetrieben, Hotels oder Reiseveranstaltern ein, das Antragsvolumen betrug fast zwölf Milliarden Euro. Ausgezahlt wurden davon bis zum 12. Mai dieses Jahres über 6,4 Milliarden Euro.

Das Bundeswirtschaftsministerium konzipiert laut „Spiegel“ aktuell eine neue Unterstützung für Unternehmen, die aufgrund ihrer Größe bislang keinen ausreichenden Ausgleich für Schäden infolge der Corona-Krise erhalten haben. Die geltenden Regeln begrenzen die Unterstützung durch die Überbrückungshilfe III bisher auf zwölf Millionen Euro.

Hotel- oder größere Einzelhandelsketten kommen über diese Schwelle indes schnell hinaus. Kredite sind für diese Unternehmen keine Alternative, weil einige bereits zu hoch verschuldet sind.

Das Wirtschaftsministerium habe nun einen Weg gefunden, um die Coronahilfen über eine spezielle Schadensausgleichsregelung im EU-Recht laufen zu lassen, mit der die Zwölf-Millionen-Grenze überschritten werden könne, berichtete der „Spiegel“. Die Zahl der Firmen, die infrage kommen, schätze das Ministerium auf rund 150. Die EU-Kommission habe ihre Zustimmung signalisiert.

Voraussetzung für eine Unterstützung ist laut Bericht, dass das Unternehmen aufgrund des Shutdowns schließen musste. Touristikunternehmen, die wegen Reisewarnungen ihr Angebot streichen mussten, fallen demnach ebenfalls unter die Definition. Die Regelung solle rückwirkend auch für Verluste aus dem ersten Halbjahr 2021 gelten, selbst wenn die Corona-Einschränkungen im Laufe des Sommers aufgehoben werden, berichtete das Magazin.

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