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Tichanowskaja: Flugverbote dürfen Menschen nicht an Flucht aus Belarus hindern

Tichanowskaja: Flugverbote dürfen Menschen nicht an Flucht aus Belarus hindern

Swetlana Tichanowskaja - Bild: Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten, CC BY 2.0, via Wikimedia Commons

Die nach der erzwungenen Flugzeuglandung gegen Belarus verhängten Flugverbote dürfen Menschen nach Worten der Oppositionsführerin Swetlana Tichanowskaja nicht daran hindern, vor dem Regime in ihrem Heimatland zu fliehen. „Belarussen haben nun nicht länger die Möglichkeit, aus Belarus zu fliehen, wenn sie dem Regime entkommen wollen“, sagte die Oppositionelle der Nachrichtenagentur AFP am Mittwoch. Dennoch unterstützte sie das Vorgehen der EU und nannte es „vernünftig“.

„Wir arbeiten an Möglichkeiten für Notfall-Evakuierungen“, sagte Tichanowskaja, die seit vergangenem August im Exil in Litauen lebt. Sie forderte eine Ausweitung der internationalen Strafmaßnahmen auf alle an der Aktion beteiligten: „Richter, Staatsanwälte, Polizei, Spezialkräfte, jeder, der an der Unterdrückung teilgenommen hat und alle, die dafür verantwortlich sind, was mit dem Flugzeug passiert ist.“

Belarus hatte am Sonntag eine Ryanair-Maschine auf dem Weg von Athen nach Vilnius unter dem Vorwand einer Bombendrohung und mit einem Kampfjet zur Zwischenlandung in Minsk gezwungen. Dort wurden der in Polen und Litauen im Exil lebende Regierungskritiker Roman Protassewitsch und seine aus Russland stammende Freundin festgenommen.

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