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Unstimmigkeiten zwischen EKD und Betroffenenrat zu Aufarbeitung von Missbrauch

Unstimmigkeiten zwischen EKD und Betroffenenrat zu Aufarbeitung von Missbrauch

Blick in das innere einer evangelische Kirche

Misstöne zwischen der EKD und dem Betroffenenbeirat zur Aufarbeitung sexueller Gewalt: In der evangelischen Kirche gibt es offenbar Unstimmigkeiten über die Beteiligung Betroffener. Der Sprecher des Beauftragtenrats der EKD zum Schutz vor sexualisierter Gewalt, Landesbischof Christoph Meyns, bestätigte am Freitag in Hannover, dass innerhalb kurzer Zeit fünf der ursprünglich zwölf Mitglieder des Betroffenenbeirats zurücktraten.

Zudem sei aus dem Gremium heraus selbst ein Antrag auf Auflösung gestellt worden. Der Beauftragtenrat führe derzeit Gespräche sowohl mit den zurückgetretenen als auch den verbliebenen Mitgliedern, um die Beteiligung von Betroffenen zu gewährleisten. „Die evangelische Kirche ist auf das Erfahrungswissen der Betroffenen angewiesen und will sie weiterhin konsequent beteiligen“, erklärte Meyns.

Er reagierte damit auf einen „Spiegel“-Bericht, wonach Meyns den aktuellen Betroffenenbeirat de facto auflösen wolle. In einem internen Schreiben der EKD heißt es demnach, die Tätigkeit des Beirats werde „ausgesetzt“. Eine Weiterarbeit sei nicht möglich, weil das Gremium nicht mehr „die ganze Bandbreite von Perspektiven Betroffener“ abbilde. Es brauche einen Neustart. Dem „Spiegel“ zufolge hätten mehrere Mitglieder den Betroffenenrat aus Unmut über die EKD verlassen.

Der Betroffenenbeirat zur Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs in der evangelischen Kirche hatte im September seine Arbeit aufgenommen. Der aus zwölf Mitgliedern bestehende Rat soll als kritisches Gegenüber der EKD die Betroffenenperspektive in die verschiedenen Prozesse von Aufarbeitung des Missbrauchs und zur Prävention sein.

Wie die katholische Kirche ist auch die evangelische Kirche von einem Missbrauchsskandal betroffen. Im Bereich von evangelischer Kirche und Diakonie sind hunderte Fälle bekannt.

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