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Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im März erneut kräftig gestiegen

Zahl der Baugenehmigungen für Wohnungen im März erneut kräftig gestiegen

Wohnungsbau

Bei Baugenehmigungen für Wohnungen setzt sich der Aufwärtstrend fort: Mit 38.204 Genehmigungen lag die Zahl im März um 7,0 Prozent höher als im Vormonat Februar 2021, wie das Statistische Bundesamt am Dienstag in Wiesbaden mitteilte. Der Zuwachs geht dabei vor allem auf Genehmigungen für Neubauten von Ein- und Zweifamilienhäusern zurück.

In den Zahlen des Bundesamtes sind die Baugenehmigungen für neue Gebäude und für Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden enthalten. In neu zu errichtenden Wohngebäuden wurden im März insgesamt 34.050 Wohnungen genehmigt – 6,1 Prozent mehr als im Vormonat. Die Zahl der Baugenehmigungen für Einfamilienhäuser legte dabei um 34,5 Prozent auf 12.562 zu; die der Zweifamilienhäuser um 28,9 Prozent auf 3870.

Die Zahl der Baugenehmigungen für Mehrfamilienhäuser sank hingegen um 6,2 Prozent auf 15.785. Bei Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden gab es im März den Statistikern zufolge mit 4154 rund 13,8 Prozent mehr Genehmigungen für Wohnungen als im Februar.

Bei den Baugenehmigungen für Wohnungen insgesamt hatte es bereits im Januar und Februar einen kräftigen Anstieg von fünf beziehungsweise rund sechs Prozent gegeben. Im Gesamtjahr 2020 betrug das Plus 2,2 Prozent (368.000 Genehmigungen). Die Zahl der Baugenehmigungen gilt als wichtiger Frühindikator zur Einschätzung der zukünftigen Bauaktivität – und diese wiederum bekommt angesichts der Wohnungsknappheit in vielen Ballungsgebieten Relevanz.

Die Bundesregierung hatte im Februar eine überwiegend positive Zwischenbilanz ihrer im September 2018 vereinbarten Wohnraumoffensive gezogen. Das Ziel, 1,5 Millionen Wohnungen in dieser Legislaturperiode zu bauen, sei „nicht außer Reichweite“, hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gesagt. Dafür müssten 375.000 neue Wohnungen pro Jahr entstehen. Bauwirtschaft und Mietervertreter dagegen äußerten Kritik – sie warfen der Regierung Versäumnisse bei der Wohnungsbauförderung und bei der Sicherung bezahlbaren Wohnens vor.

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